Weinend folgte ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach als Angeklagter am Montag der Kritik von Richter Stefan Käsbohrer. Der Kraftfahrer hatte Ende vergangenen Jahres Videos mit pornografischen Handlungen an Kindern im Grundschulalter konsumiert, die für Nutznießer wie den Angeklagten sexuell missbraucht werden.
Mutmaßliche Reue senkt Strafmaß nicht
Trotz der mutmaßlichen, reumütigen Schuleinsicht des 50-jährigen vor dem Richter fiel das Urteil für den Angeklagten nicht milder aus.
Käsbohrer verurteilte den bisher unbescholtenen Erststraftäter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zu einer Geldauflage von 1500 Euro wegen Beschaffung und Nutzung von Kinderpornografie. Zusätzlich muss der Verurteilte an Beratungsgesprächen der Fachambulanz für Sexualstraftäter teilnehmen.
Der Angeklagte hatte sich damals mindestens sieben Videos heruntergeladen, die vor allem Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren mit pornografischen Inhalten zeigten. Ein weiterer Nutzer aus den Kreis der Kinderpornofans wurde einst in einem anderen Bundesland ermittelt, wobei der Kontakt zu dem jetzigen Kulmbacher Angeklagte hervor ging.
Während einer Durchsuchung von dessen Computerdaten wurde das strafbare Filmmaterial und zahlreiche Dateien von der Kriminalpolizei beim Angeklagten gesichert.
„Die Vorwürfe sind zutreffend“, gab Verteidiger Werner Brandl für seinen Mandanten zu. Mit seinen Ausführungen zugunsten des Angeklagten versuchte er eine Strafmilderung zu erreichen.
Die lauteten: Damals habe der Angeklagte in der Endphase seiner Ehe die fehlenden Sexbedürfnisse kompensieren wollen. Inzwischen sei der Angeklagte wieder in einer festen Beziehung und frischgebackener Vater. „Ein Problembewusstsein ist jetzt vorhanden.“
Richter Käsbohrer wollte sich damit noch nicht zufrieden geben. Er offenbarte dem Angeklagten, dass bei diesem auch einige Chats, mit unbekannten, möglicherweise, glücklicherweise erwachsenen Personen ermittelt wurden.
Darin habe der Angeklagte im Chatverlauf unter anderem erklärt, dass er gerne bei Sexspielen, auch mit pubertären Kindern, zuschauen oder auch selbst mitmachen wolle.
Richter: "Sie machen sich was vor."
Weitere perverse Korrespondent wurde festgestellt. Der Angeklagte erklärte darauf hin: Mit diesen Chats habe er nur andere Abartige verschaukeln wollen, alles sei nicht ernst gemeint gewesen. „Ich würde so etwas niemals machen.“
Käsbohrer: „Sie machen sich was vor. Sie haben ein Problem und nicht nur eins.“ Die Staatsanwältin berücksichtigte in ihrem Forderungen, dass der Angeklagte sozial eingebunden und berufstätig sei. Die Sexualfantasien in den Chatverläufen seien jedoch sehr auffällig.
Eine therapeutische Behandlung sei deshalb dringend nötig. Sie forderte die Sexualtherapie, zusätzlich ein Jahr und drei Monate zur Bewährung und 3000 Euro Geldauflage.
Verteidiger Werner Brandl betonte erneut, dass der Angeklagte ein Problembewusstsein entwickelt habe, auch da er sich nun in der neuen Familie um Kinder kümmern müsse. Neun Monate Bewährung, Therapie und 1000 Euro Geldauflage reichten aus.
Der Richter verabschiedete den Angeklagten nach dem Urteil unter anderem mit: „Sie haben viel zu verlieren, tun sie alles, damit nichts passiert.“













