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Ministerbesuch für Projekt
Forschung bringt Licht ins Wüten der Bayreuther Nazi-Richter
Justizminister Georg Eisenreich bei der Vorstellung der Forschungsergebnisse.
Justizminister Georg Eisenreich bei der Vorstellung der Forschungsergebnisse. // Michael Benz
Bayreuth – Es ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte Bayreuths: In den letzten Jahren des sogenannten Dritten Reichs gab es dort das "Sondergericht". Eine Ausstellung wirft einen Blick in den Abgrund.

„Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung vor der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung“ – dieses Zitat von Dietrich Bonhoeffer steht auf der jetzt enthüllten Gedenktafel im Justizpalast Bayreuth, wo die umfangreichen Nachforschungen zum Wüten der Nazi-Richter nun vorgestellt wurden.

"Die Justiz hat damals versagt"

Genau an diesem Ort existierte von 1942 bis 1945 das sogenannte Sondergericht. Wer glaubt, dieser Begriff sei mit besonderer Milde oder gar Gerechtigkeit verbunden gewesen, der wird durch das in fünf Jahren entstandene und nun vorgestellte Forschungsprojekt schnell vom Gegenteil überzeugt.

Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) brachte es auf den Punkt: „Die Justiz hat damals versagt. Sie hätte Hitler stoppen können. Sie hat es nicht getan, sie stellte sich vielmehr in den Dienst des Regimes.“ Und weiter: „Gerade in diesen Tagen, in denen wir die schlimmste Antisemitismuswelle seit Kriegsende erleben und Demokraten zunehmend unter Druck geraten, ist die Auseinandersetzung mit der NS-Zeit besonders wichtig.“

Justizminister Eisenreich und Landgerichtspräsident Burkhardt nach der Enthüllung der Gedenktafel
Justizminister Eisenreich und Landgerichtspräsident Burkhardt nach der Enthüllung der Gedenktafel. // Michael Benz

Das Forschen sei zu Beginn des Projektes schwierig gewesen, so der Bayreuther Landgerichtspräsident Matthias Burkhardt bei der Vorstellung der wissenschaftlichen Arbeit: „Im Jahre 2020 herrschte Corona“ – und somit Kontaktreduzierung, wo es möglich war. Aber man habe starten wollen, denn auch zwei seiner Vorgänger seien damals dabei gewesen. Und: „Kein einziger Richter wurde zur Verantwortung gezogen.“

Es sei ihm klar, dass man mit der Forschungsarbeit nichts wieder gutmachen könne, so Burkhardt, aber: „Unser Bestreben war, das bisherige Nichts auszufüllen mit einer belegten Erinnerung an das, was im Namen der deutschen und der Bayreuther Justiz geschehen und nach dem Zweiten Weltkrieg unterlassen wurde.“


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Burkhardt unterstrich die Wichtigkeit auf seine Weise: „Hätten wir zu Beginn gewusst, wie schwierig das Forschungsprojekt wird, wir hätten trotzdem begonnen.“ Es sei damals Schlimmes geschehen, denn die Urteile, die in Oberfranken gefällt wurden, standen vorher schon so gut wie fest. Von Recht, wie wir es heute kennen, keine Spur. Verteidiger und Einsprüche gab es nicht. Verhandlungen dieser Art wurden oft als öffentliche Demütigungen inszeniert. Amnestien spielten keine Rolle.

Die „Volksschädlinge“ sollten von der „Volksgemeinschaft“ ausgesondert, ein Exempel statuiert werden. Kleinste Vergehen wurden mit unglaublicher Härte bestraft, was die Journalistin Renate Reckziegel per Videozuschaltung bezeugen konnte: „Meine Mutter war acht, als meine Großmutter wegen Nichtigkeiten plötzlich festgenommen wurde und dann auf Jahre verschwand.“ Sie warnte ausdrücklich vor einer Verharmlosung dieser schlimmen Zeit.

Das Sondergericht am Landgericht Bayreuth wütete bis zur Befreiung Bayreuths durch die Amerikaner am 14. April 1945. Auch die Senate für Hoch- und Landesverrat des Volksgerichtshofes, der 1945 in Berlin zerstört und deshalb in Teilen nach Bayreuth verlegt worden war, sprachen in den letzten Monaten „Recht“ in Bayreuth.

Mehrere Hundert Häftlinge mussten deshalb ihre strapaziöse Reise nach Oberfranken antreten. 193 männliche und 28 weibliche Überlebende sollten am 14. April 1945 per Massenerschießung ermordet werden. Welch großes Glück für sie, dass genau an diesem Tag die Amerikaner die Stadt erreichten. Unter den Befreiten befand sich der spätere Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.

Dennoch mussten von 1942 bis 1945 insgesamt 14 Menschen, deren Verfahren zum Teil nur wenige Tage vor Kriegsende verhandelt worden waren, ihre Taten mit dem Leben bezahlen.

Fünf Jahre war intensiv geforscht worden. In der Freizeit, an Wochenenden, nach Dienstschluss waren drei Richter 4000 Stunden im Einsatz, um Licht in diese dunkle Zeit deutscher Justizgeschichte zu bringen. Verfahren wurden erfasst, sämtliche Biografien beteiligter Richter und Staatsanwälte erforscht. Auch wurde das Justiz-Unrecht in der Nachkriegszeit beleuchtet, was bis dato nicht geschehen war (z. B. wurden Tätigkeiten in einem Sondergericht bei späteren Einstellungen nicht abgefragt).

Große Hilfe leistete dabei vor allem das Staatsarchiv Bamberg, finanzielle Hilfen leisteten das Justizministerium und die Oberfrankenstiftung. Deren Vorsitzender, Regierungspräsident Florian Luderschmidt, stellte in seinem Grußwort das vollzogene Unrecht so dar: „ Die Enteignung jüdischer Werte wurde per Notar exakt vollzogen, aber die Richter machten sich im NS-Staat zu Bütteln des Unrechts.“

Landgerichtspräsident Burghardt kündigte eine Weiterführung der Forschungen an: „Wir sind noch nicht am Ende, Lücken müssen in den nächsten Jahren geschlossen werden.“

Besucher können Ausstellung besichtigen

Neben der Gedenktafel als dauerhaftes Zeichen der Erinnerung können über zwei interaktive Stelen vor jenem Sitzungssaal, in dem seinerzeit Sondergericht und Volksgerichtshof tagten, die Ergebnisse der umfassenden Forschungen eingesehen werden. Auch an die Schicksale der hiervon betroffenen Menschen wird erinnert. Für die Bürger ist dies ab 1. Dezember zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

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