Die Geschichte schlägt buchstäblich Wellen: In Ködnitz soll mitten im Ort ein Teil des Weißen Mains verlegt und in einen neuen Wasserarm geleitet werden. Gründe dafür sind Renaturierungsvorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Fakt, dass die Erbengemeinschaft der Mühle, die bis dato auch das dazugehörige Wehr unterhält, sich nicht länger um die Betreuung dieses Bauwerks kümmern könne. Anlieger fürchten jedoch bei einer Veränderung des Flusslaufs und damit einer Absenkung des Wasserspiegels um die Stabilität ihrer Häuser.
Das Wasserwirtschaftsamt Hof als ausführende Behörde schreibt nun, man sehe sich nach einzelnen Äußerungen aus der Bevölkerung veranlasst, die Absichten für die Maßnahme nochmals klarzustellen. „Damit bei den Leserinnen und Lesern und insbesondere den Anwohnerinnen und Anwohnern keine falschen Informationen haften bleiben, möchten wir einiges richtigstellen“, heißt es aus Hof.
Die erste Planungsidee habe demnach eine Beseitigung des Wehres und damit einhergehend eine Senkung des Wasserspiegels vorgesehen. Deshalb wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Auswirkungen auf Gebäude unmittelbar am Weißen Main zu untersuchen. „Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass Setzungen und damit Folgen für die Gebäude nicht gänzlich auszuschließen sind. Da Schäden an vorhandenen Gebäuden aber unbedingt vermieden werden sollen, wurde die erste Planungsidee verworfen.“
Als Vorzugslösung habe sich danach die Variante mit der Aufteilung des Abflusses auf zwei Gewässerarme herauskristallisiert. „Zum einen kann somit sichergestellt werden, dass es zu keiner Änderung des Wasserstandes kommt, der sich negativ auf Häuser und Anwesen auswirken könnte. Und zum anderen werden das Wanderhindernis für aquatische Lebewesen sowie der für den Fließgewässer-Lebensraum nachteilige Rückstau beseitigt.“
Dass das Anlegen eines zweiten Gewässerarms Auswirkungen auf den Abfluss im ursprünglichen Wasserarm – dem jetzigen Verlauf des Weißen Mains – haben werde, liegt laut Behörde „in der Natur der Sache und wurde von uns auch so kommuniziert“.
Das Amt betont, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich verpflichtend seien. Dazu gehöre unter anderem die Herstellung des guten Zustandes der Gewässer. Was die Finanzierung der Maßnahme anlangt, so erfolge diese nicht, wie kolportiert, durch EU-Mittel, sondern aus den üblichen Haushaltsmitteln der staatlichen Wasserwirtschaft.
Entschieden widersprechen müsse man seitens der Behörde der Behauptung in einem Leserbrief zum Thema Hochwasserschutz, veröffentlicht am 16. Dezember in der Bayerischen Rundschau. Darin hieß es unter anderem: „Der Hochwasserschutz wird sich dadurch minimal verschlechtern.“
Das Wasserwirtschaftsamt stellt dazu klar: „Eine amtliche Planung, die die Hochwassersituation auch nur minimal verschlechtern würde, wäre überhaupt nicht genehmigungsfähig. Wir gehen von einer geringfügigen Verbesserung der Situation bei häufigeren Hochwasserereignissen aus, da durch die Entfernung des Wehres dauerhaft der Abflussquerschnitt freigegeben wird.“
Dies sei bei einer Bürgerversammlung Ende März in Ködnitz auch genauso kommuniziert worden. Der Nachweis dazu werde im Rahmen der Genehmigungsplanung erfolgen und transparent nachvollziehbar sein.
Das Amt betont zusammenfassend: Für die Planung wesentliche Bedingungen seien, die Hochwassersituation keinesfalls zu verschlechtern und keine Veränderung des Grundwasserspiegels mit Auswirkungen auf die Bausubstanz zuzulassen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich bei Fragen in der Angelegenheit an die Behörde wenden.













