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Mehr Sicherheit für Fußgänger?
So geht es mit der Ortsdurchfahrt Ködnitz weiter
Deutsches Verkehrszeichen: verengte Fahrbahn
Eine verengte Fahrbahn sollte in Ködnitz für mehr Sicherheit bei Fußgängern sorgen // Foto: Bjoern Wylezich/AdobeStock
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Ködnitz – Vom 20. Mai bis zum 11. August sollte in der Ortsdurchfahrt Ködnitz getestet werden, inwiefern eine Fahrbahnverengung für mehr Sicherheit bei Fußgängern sorgen kann. Das ist das Ergebnis.
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Nach fast zwei Monaten Testphase in der Ortsdurchfahrt Ködnitz hat das Staatliche Bauamt Bayreuth den Verkehrsversuch abgeschlossen und ausgewertet.

Mehr Sicherheit für Fußgänger

Hintergrund des Verkehrsversuchs war der langjährige Wunsch der Gemeinde und vieler Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheit für Fußgänger entlang der Staatsstraße in der Ortsdurchfahrt zu verbessern.

Ein zusätzlicher Grundstückserwerb für den Bau eines Gehwegs ist hier allerdings nicht möglich. Eine Verbesserung wäre nur durch Einengung der bestehenden Fahrbahn zu realisieren. Das Staatliche Bauamt Bayreuth, die Polizei und die Verkehrsbehörde standen dieser Möglichkeit zwar kritisch gegenüber, stimmten einem Verkehrsversuch jedoch zu.

Fahrbahn wurde verengt

Im Rahmen des Versuchs wurde die Fahrbahn zwischen dem Veitsgrabenweg und der Abzweigung zum Sportplatz auf eine Fahrspur eingeengt. Die Maßnahme wurde während des gesamten Zeitraums intensiv überwacht und dokumentiert. Ursprünglich war die Dauer auf vier Wochen angesetzt.

Da die Engstelle während des Versuchs angepasst wurde, wurde dieser Zeitraum verlängert, um auch für die geänderte Engstelle aussagekräftige und verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen.

Bauamt und Polizei werteten Ergebnisse aus

Nach Abschluss des Versuchs erfolgte nun eine umfassende Auswertung der gesammelten Erkenntnisse durch das Staatliche Bauamt Bayreuth gemeinsam mit der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und der Gemeinde Ködnitz. Diese zeigt, dass eine dauerhafte Einengung aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse für Autofahrer nicht umsetzbar ist. Die Errichtung eines Gehwegs wäre somit nur durch einen Anbau an die bestehende Fahrbahn möglich.

Zusätzlich wurden während des Versuchs Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese ergaben, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten bereits vor der Engstelle deutlich unter dem gesetzlichen Limit von 50 km/h lagen. Daher sind aus Sicht der Beteiligten keine weiteren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung erforderlich.

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