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Ortsumgehung Rothwind
Weitere Hürde genommen: Neue Ortsumfahrung rückt näher
Umfahrung Mainleus
Der Planfeststellungsbeschluss ist raus - die geplante Ortsumfahrung für Mainleus hat eine wichtige Hürde genommen. (Symbolbild) // Berthold Köhler/Landratsamt Coburg
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Mainleus/Bayreuth – Der Neubau der Ortsumgehung der B 289 für Mainroth, Rothwind und Fassoldshof nimmt eine weitere Hürde: Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Was das heißt.
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Wie die Regierung von Oberfranken in einer Pressemitteilung schreibt, soll die Ortsumgehung die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der B 289, einer wichtigen Verbindungsachse zwischen Coburg und Bayreuth, verbessern sowie die Anwohner der Ortsteile Mainroth, Rothwind und Fassoldshof spürbar vom starken innerörtlichen Durchgangsverkehr entlasten.

Verkehrsuntersuchungen zeigten derzeit eine Verkehrsbelastung von 9.300 bis 10.300 Fahrzeugen pro Tag, darunter ein hoher Schwerverkehrsanteil von rund zwölf Prozent. Aufgrund dieser Belastung ist das Projekt seit Langem im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ enthalten.

Anpassungen an Stromleitung notwendig

Im Zuge des Straßenbaus müssen auch Anpassungen an der bestehenden 110 kV-Freileitung vorgenommen werden. Die Genehmigung dieser Änderungen ist ebenfalls Teil des Planfeststellungsbeschlusses.


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Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken nach eigenem Bekunden die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, Versorgungsträgern sowie von privaten Einwendern geprüft und - soweit möglich - berücksichtigt. Auch die Ergebnisse des Erörterungstermins vom 7. Oktober 2024 flossen demzufolge in den Planfeststellungsbeschluss ein.

Umweltverträglichkeit und Ausgleichsmaßnahmen

Die im Verfahren durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung habe das Vorhaben – unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen – als umweltverträglich eingestuft. Vorgesehen sind laut Regierung umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.

 

So sollen in der Mainaue vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form von Extensiv- und Feuchtwiesen umgesetzt werden, um wiesenbrütende Vogelarten zu schützen. Zudem sind Blüh- und Brachestreifen auf wechselnden Flächen geplant, die Lebensraum für Arten wie die Feldlerche und das Rebhuhn schaffen. Darüber hinaus enthalte der Beschluss Auflagen, die die Interessen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen.

Wie aus dem Schreiben der Regierung hervorgeht, wird das Staatliche Bauamt Bayreuth im Auftrag der Bundesrepublik als Baulastträgerin bestimmt. Der Planfeststellungsbeschluss selbst wird den Einwenderinnen und Einwendern zugestellt. Zusätzlich ist er zusammen mit den festgestellten Unterlagen vom 2. September bis einschließlich 15. September auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken abrufbar: https://www.reg-ofr.de/pfb.

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