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Aufsichtsverfahren
Rugendorf: Bundesnetzagentur ermittelt gegen grüüün
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet. // Mark Hildebrandt
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Rugendorf – Hat grüüün gegen die Anzeigepflicht zur Beendigung der Tätigkeit verstoßen? Und genügen die Kundeninformationen den Anforderungen? Das will die Bundesnetzagentur jetzt wissen.
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 Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet. Diese beliefert unter der Marke grüüün Haushaltskunden mit Strom. Das teilt die Bundesnetzagentur mit.

Das prüft die Behörde

„Wir prüfen, ob das Unternehmen die Tätigkeit beenden möchte, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise muss sich jeder auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwicklung von Energielieferverträgen verlassen können“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur prüft den Verdacht, inwieweit die Münch Energie GmbH & Co. KG gegen ihre Anzeigepflicht zu einer Beendigung der Tätigkeit verstoßen hat, so die Mitteilung.

Sie untersucht auch, ob die versendeten Kundeninformationen die besonders strengen Anforderungen an Informationen und Transparenz des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen.

Die Münch Energie GmbH & Co. KG hatte Anfang Oktober ihre Kunden informiert, dass sie ihr nationales Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 aufgibt. Auch auf ihrer Internetseite veröffentlichte sie einen entsprechenden Hinweis. Eine Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte bisher nicht.

Die Bundesnetzagentur muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Beendigungstermin eine Anzeige der Beendigung der Tätigkeit erhalten. Energielieferanten müssen auch gegenüber den Kunden die vertraglichen Vereinbarungen über eine Vertragsbeendigung einhalten.

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

Die Bundesnetzagentur steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch.

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