Am Ende gab es Freudentränen und innige Umarmungen. Nach zwei Stunden endete kürzlich vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg der Prozess um eine Prügelei in der vorletzten Silvesternacht in Lichtenfels.
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, aber die Kammer unter Vorsitz von Richterin Jana Huber gewährte eine Bewährung von drei Jahren.
Der 24-Jährige muss sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden und während der kommenden drei Jahre allen legalen und illegalen Drogen und Rauschmitteln entsagen. „Da zählt auch die Praline mit Schnaps“, gab die Juristin dem jungen Mann mit auf den Weg.
Nach zwei Stunden konnte der Angeklagte das Gericht mit seiner Familie verlassen, die Fußfesseln wurden abgenommen und der Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren für den versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung beantragt, während Strafverteidiger Christian Barthelmes bei seinem Mandanten keinerlei Tötungsabsichten sah und deshalb auf ein Jahr und sechs Monate Haft zur Bewährung plädierte. Die Strafdauer könne um „plus/minus drei Monate“ differieren.
Prügelei in der Silvesternacht
In der Silvesternacht 2023 zum Jahr 2024 war es in den frühen Morgenstunden bei einer Bar in Lichtenfels zu einer Prügelei gekommen. Alle Beteiligten hatten, „wie in der Silvesternacht üblich“ (Rechtsanwalt Barthelmes), mehr als zuträglich Alkohol getrunken. Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen festgehalten. Zu sehen ist, wie der Angeklagte 20 Faustschläge und einen wuchtigen Tritt gegen den Kopf des Opfers ausführte. „Die gesamte Dynamik des Geschehens war hochgefährlich“, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Täter und Opfer hätten großes Glück gehabt, dass nichts weiter als ein ausgeschlagener Zahn und Prellungen die Folgen waren.
Wegen des Ausmaßes der Gewalt sei die Prügelei nicht als minderschwerer Fall zu bewerten. Das Gericht lastete dem Angeklagten acht vorangegangene Verurteilungen und Gerichtsverfahren an. Auch wenn der letzte Vorfall neun Jahre zurückliegt, „ist Ihnen Gewalt nicht wesensfremd“, stellte die Richterin fest.
Wegen Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzungen, Beleidigungen und Widerstandes war der Lichtenfelser schon in seiner Jugend mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Einige Verfahren wurden gegen Arbeitsleistungen eingestellt.
Entschuldigung und Schmerzensgeld
Seinerzeit spielten Drogen und Alkohol eine Rolle im Leben des Angeklagten. Dem Rauschgift hat er schon seit langem abgeschworen. Um alkoholbedingte Konflikte künftig zu vermeiden, forderte der Beschuldigte selbst gerichtliche Auflagen gegen das Trinken von Bier, Wein und Schnaps. Für den jungen Mann sprach seine Entschuldigung aus der Untersuchungshaft heraus und während der Verhandlung.
Weiter hatte er dem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld angeboten. Die Entschuldigung nahm der Mann an, nicht aber das Geld. Als erledigt sah das Opfer die Sache nach seiner Zeugenvernehmung an, die mit einer Umarmung des Angeklagten am ersten Verhandlungstag endete. Das Gericht erlegte dem Lichtenfelser weiter 2800 Euro Geldbuße auf, die dem Verein für Bewährungshilfe in Coburg zufließen werden. Vor einem Gefängnisaufenthalt bewahrte den Angeklagten auch, dass er nach wie vor eine Arbeitsstelle und Rückhalt von seiner Verlobten und der Familie hat. Weiter hatte er mit dem Gericht kooperiert, ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Tat glaubhaft bereut.
Auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtete der sichtlich erleichterte Angeklagte wie auch der Strafverteidiger.









