Die Fluchtfreudigkeit zweier Mischlingshunde versetzte im Jahr 2019 und im laufenden Jahr die Einwohner einer Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz in Angst und Schrecken. Und nicht nur das: Es kam auch zu Bissverletzungen einiger Ortsbewohner. Die zuständigen Kommunalvertreter verhängten deshalb zuerst eine Anlein- und eine Maulkorbpflicht für zwei der Tiere und aufgrund von Erfolglosigkeit später ein Zwangsgeld von 600 Euro und ein Haltungsverbot gegen den Kläger. Nun befasste sich das Bayreuther Verwaltungsgerichts mit den ...
Gefahr für Bürger: Aggressive Hunde entzogen

Marktgraitz – Die Tiere eines Hundehalters wurden zur Gefahr für Bürger. Das Verwaltungsgericht Bayreuth weist die Klage des Herrchens gegen ein Haltungsverbot jedoch ab.