Reglement
Richtschnur für das Archiv in Altenkunstadt
Archivpfleger Wolfgang Reiner zeigt eine alte Urkunde aus dem Jahre 1688, in der es um Landstreitigkeiten zwischen den Orten Maineck und Mainroth geht.
Stephan Stöckel
F-Signet von Stephan Stöckel Fränkischer Tag
Altenkunstadt – Archive sind das Gedächtnis einer Kommune. Doch wer darf in den alten Dokumenten stöbern? Was ist dabei zu beachten? In Altenkunstadt sind diese Fragen jetzt geregelt.

Einen rechtsverbindlichen Rahmen für die Nutzung des Gemeindearchivs gab es auch in Altenkunstadt bislang nicht. Einen solchen hat der ehrenamtliche Archivpfleger Wolfgang Reiner auf Grundlage des bayerischen Archivgesetzes in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung nun erstellt. Der Entwurf für die Satzung, die die Aufgaben und die Benützung des Gemeindearchives regelt, wurde einstimmig gebilligt. Ehrenamtlicher Archivpfleger in Altenkunstadt im Einsatz „Wer das Archiv nutzen will, muss einen schriftlichen Antrag stellen, seinen ...

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