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Gericht
Schlägerei in Kissinger Tanzlokal
Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren bei der Auseinandersetzung alkoholisiert.
Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren bei der Auseinandersetzung alkoholisiert. // Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bad Kissingen – Zwei Männer sind in einem Lokal in Handgreiflichkeiten verwickelt gewesen. Beide beschuldigen einander, den Streit vom Zaun gebrochen zu haben.

Sowohl der Angeklagte als auch sein als Zeuge geladenes Opfer gaben vor dem Bad Kissinger Amtsgericht dem jeweils anderen die Schuld, damals zuerst zugeschlagen zu haben und dabei selbst verletzt worden zu sein. Während der Verteidiger für seinen Mandanten einen Freispruch forderte, hielt das Gericht den Zeugen für glaubwürdiger.

Im Mai vergangenen Jahres hatte sich der 45-jährige Handwerker in einem Bad Kissinger Tanzlokal im geselligen Kreis an der Bar unterhalten, als das Gespräch plötzlich eine unerwartet hitzige Wendung nahm. Schließlich soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwältin, seinem Gegenüber den Kopf ins Gesicht gestoßen und ihm dadurch eine Platzwunde am Auge zugefügt haben. Anschließend soll er auch noch mit einem Bierglas zugeschlagen haben. Nur durch Eingreifen einer Sicherheitskraft habe er von weiteren Schlägen abgehalten und aus dem Lokal gebracht werden können.

Security bringt ihn vor die Tür

Noch vor der Beweisaufnahme brachte der Verteidiger den Einwand vor, dass der Schlag mit dem Bierglas strittig sei. Auch der Angeklagte widersprach der Anklage: Der andere sei plötzlich handgreiflich geworden. „Ich weiß auch nicht warum.“ Dieser habe ihm mit der Hand ins Gesicht gegriffen, wodurch auch er verletzt worden sei, und ihn dabei weggeschubst. Als er wieder auf ihn zugehen wollte, sei er gestolpert und mit seinem Kopf versehentlich auf dessen Gesicht geprallt. „Ich habe nicht mit einem Glas geschlagen.“ Er sei dann von der Security vor die Tür gebracht worden.

Diesem Hergang widersprach nun wiederum der als Zeuge geladene Geschädigte: Er sei immer am Wochenende Stammgast im Lokal, um sich von der Arbeitswoche zu erholen. Im Verlauf des Gespräch in geselliger Runde habe der Angeklagte ihn unerwartet mit dem Kopf im Gesicht verletzt. Dann habe der 45-Jährige plötzlich nach einem Bierglas gegriffen, dies aber fallenlassen, als der Sicherheitsmann kam.

„Ich wollte meine Ruhe haben“

Auf Vorhalt der Richterin, der Angeklagte hätte ihn aber des ersten Schlags beschuldigt, stritt der Zeuge dies vehement ab: „Es war Wochenende, ich wollte meine Ruhe haben.“

Die Polizistin, die nach der Tat nur die Aussage des Opfers aufgenommen hatte, bestätigte zumindest anhand der späteren Atemalkoholmessung, dass beide Männer alkoholisiert waren: Das Opfer hatte 0,3 Milligramm Atemalkoholgehalt, der Angeklagte über 1,0 Milligramm (Anmerkung: Dies entspricht über 2,0 Promille).

In ihrem Plädoyer berücksichtigte die Staatsanwältin, dass es offensichtlich keinen Schlag mit einem Bierglas gegeben hat, aber ein tätlicher Angriff des Angeklagten nachgewiesen werden konnte, den auch der Angeklagte selbst zugegeben hat. „Es ist wohl alles unglücklich verlaufen.“

Geständnis berücksichtigt

So verzichtete sie auf den zweiten Vorwurf der Anklageschrift – der versuchten gefährlichen Körperverletzung –, blieb aber hinsichtlich des Kopfstoßes beim Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung. Zugunsten des Angeklagten sei sein Geständnis zu werten, zu seinem Nachteil aber ein Dutzend kleinerer Straftaten und der Umstand, dass der Angeklagte damals noch unter Bewährung stand. Sie beantragte deshalb eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro (gesamt 2250 Euro) zuzüglich Übernahme der Verhandlungskosten.

Der Verteidiger war damit nicht einverstanden: „Ich sehe das etwas anders.“ Der tatsächliche Ablauf der Tat habe vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden können. „Keiner von beiden ist glaubwürdiger als der andere.“ Deshalb zitierte der Anwalt den bekannten Spruch „Im Zweifel für den Angeklagten“ und forderte den Freispruch für seinen Mandanten.

„Kein unbeschriebenes Blatt“

Doch die Richterin folgte mit ihrer Verurteilung zu 50 Tagessätzen zu je 45 Euro dem Antrag der Staatsanwältin. Das Opfer habe trotz seiner damaligen Verletzung bei seiner Aussage vor Gericht „keinen Belastungseifer gezeigt“. Er war damals auch nicht beim Arzt. „Für ihn war alles erledigt.“

Deshalb sei der Zeuge glaubwürdiger als der Angeklagte, zumal dieser „kein unbeschriebenes Blatt“ sei. Lediglich die Tatsache, dass es damals seine erste Gewalttat war, rechnete die Richterin ihm positiv an.

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