Gründlich schief gingen 2021 zwei Einbruchsversuche einer jungen Mutter samt einem Begleiter in einem Mehrfamilienhaus in Bad Brückenau. Beim Versuch, das Schloss einer Wohnungstür mit einem metallenen Strohhalm zu knacken, stand plötzlich der Mieter vor dem Duo, nachdem er von den Kratzgeräuschen an seinem Eingang alarmiert worden war.
Zwar gelang dem Duo die Flucht aus dem vierten Stock auf die Straße. Aber durch die Beschreibung von Täter und Täterin konnten die beiden Tage darauf in der Nähe festgenommen werden. Dazu gab es einen Treffer bei einer DNA-Probe am Tatwerkzeug, das in der Eile vor Ort zurückgeblieben war.
Zudem gab es einen zweiten Einbruchversuch im gleichen Wohnhaus am selben Tag, bei dem allerdings kein Täter gesichtet worden war. Als Indizien blieben dort eine offen stehende Wohnungstür mit beschädigtem Schloss und ein verschobenes Schuhregal mit möglicherweise einem fehlenden Paar Schuhe zurück. Die betroffene Mieterin weilte zur Tatzeit im Krankenhaus.
„Schlimme Zeit“
Wegen beiden Taten musste sich nun eine 24-Jährige vor dem Schöffengericht in Bad Kissingen verantworten. Rückschlüsse auf den Hergang der Taten erwartete die Richterin von der zweifachen Mutter auf der Anklagebank. Doch die zuckte mit den Achseln. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern“, sagte die aufgeräumt wirkende junge Frau zu den Vorwürfen.
„Es war eine schlimme Zeit“, so die 24-Jährige, deren Ausbildung aktuell pausiert, weil sie sich um ihr zweites, sechs Monate altes Kind kümmern müsse. Sie sei seinerzeit abgestürzt, nachdem sie als Alleinerziehende zu Beginn der Corona-Pandemie ihre erste Ausbildung abbrechen musste. Für ihr erstes Kind habe sie keinen Hortplatz gefunden.
Erst Amphetamine dann Wodka
Zunächst habe sie sich über diese Situation mit Amphetaminen hinweg trösten wollen. Diese Abhängigkeit sei dann aber schnell in extensiven Wodka-Konsum umgeschlagen. Während sich ihr früherer Lebensgefährte um das Kind gekümmert habe, sei sie schließlich in Bad Brückenau gestrandet, weil dort ihr Vater lebt. Wegen ihres Zustandes habe sie sich dort aber nie blicken lassen, sondern die Zeit mit wechselnden Bekanntschaften verbracht.
Dabei geriet ihr Leben offenbar immer mehr aus den Fugen. „Ein bis drei Flaschen Wodka am Tag waren es“, schilderte sie ihre Trinkgewohnheiten. Vergeblich habe sie sich um einen Therapieplatz bemüht. Erst nachdem sie beim Einbrechen erwischt worden war, habe sie für sich Konsequenzen gezogen und alleine binnen acht Tagen einen kalten Entzug mit allerhand körperlichem Martyrium absolviert. Inzwischen lebe sie mit ihren beiden Kindern im Hause ihrer Oma, rühre keinen Alkohol an und habe sich anderen Umgang gesucht.
Gutachterin: Gedächtnislücken möglich
Zu klären war nun, ob die zweifache Mutter für die Taten in Bad Brückenau verantwortlich gemacht werden kann, von denen sie ja selbst nichts mehr wisse. Schließlich gab es ja nur den einen Zeugen, der die Frau am Tatort gesehen hatte, und dies buchstäblich nur flüchtig.
„Um nachträglich die genaue Alkoholkonzentration im Blut zur Tatzeit zu berechnen, fehlen mir wichtige Angaben“, so eine geladene Gutachterin. Als „eher zu hoch“ stufte sie die Angaben der Angeklagten zu ihrem Alkoholkonsum rund um die Tatzeit ein. Unter Berücksichtigung des Körpergewichts der Angeklagten rechnete sie die vermutliche Alkoholbelastung nach einer Flasche Wodka auf drei bis sechs Promille hoch.
Gedächtnislücken seien da durchaus möglich, anderseits dürften die Ausfälle nicht so gravierend gewesen seien, dass eine Strafunmündigkeit in Betracht komme. Bei der dafür erforderlichen Alkoholisierung wäre eine Flucht vor dem Wohnungseigentümer aus dem vierten Stock kaum unfallfrei möglich gewesen. Dieser Einschätzung schlossen sich Staatsanwalt und Richterin an. Der Verteidiger forderte in seinem Plädoyer Freispruch, weil man der Angeklagten die Taten nicht nachweisen könne. Der Staatsanwalt hingegen forderte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Als „objektiv erwiesen“ bewertetete die Richterin die Tatbeteiligung bei dem versuchten Einbruch mit der anschließenden Verfolgung. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und die Übernahme der Gerichtskosten. Als Bewährungsauflage muss sich die Verurteilte ein Jahr lang alle drei Monate einem Drogentest unterziehen. Für die Angeklagte sprach, dass eine Strafe aus einem früheren Drogenverstoß inzwischen aus dem Strafregister getilgt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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