Wegen gemeinsam begangenen besonders schweren Diebstahls zum Zweck des gewerbsmäßigen Handels war ein Ehepaar angeklagt. Doch nach einstündiger Verhandlung verurteilte die Amtsrichterin den Ehemann nur wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur dreijährigen Bewährung, seine Frau zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 40 Euro (3400 Euro).
Diebstahl: Paar bedient sich am Metallschrot

Bad Kissingen – „Ist einfach blöde gelaufen“, sagte ein Angeklagter in einem Diebstahlsprozess zu seiner Verteidigung. Dafür erhalten er und seine Frau jetzt die Quittung.