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Gericht
Diebstahl: Paar bedient sich am Metallschrot
Kupferkabel sind kein Müll, sondern Wertstoffe. Ein Ehepaar hat unerlaubt Sachen entnommen und wurde angezeigt.
Kupferkabel sind kein Müll, sondern Wertstoffe. Ein Ehepaar hat unerlaubt Sachen entnommen und wurde angezeigt. // Bartl/Archiv
Bad Kissingen – „Ist einfach blöde gelaufen“, sagte ein Angeklagter in einem Diebstahlsprozess zu seiner Verteidigung. Dafür erhalten er und seine Frau jetzt die Quittung.

Wegen gemeinsam begangenen besonders schweren Diebstahls zum Zweck des gewerbsmäßigen Handels war ein Ehepaar angeklagt. Doch nach einstündiger Verhandlung verurteilte die Amtsrichterin den Ehemann nur wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur dreijährigen Bewährung, seine Frau zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 40 Euro (3400 Euro). Zusätzlich hat das Paar dem Geschädigten seinen Wertersatz von 1800 Euro zu leisten, erhielt eine an die Staatskasse zu zahlende Geldauflage von 1500 Euro und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

„Die lagen dort einfach herum“

Der Inhaber eines Dienstleistungsbetriebs hatte in einem Gebäude für seine Maschinen eine Halle angemietet. Vor diesem gerade im Umbau befindlichen Gebäude stand ein Container für Metallschrott. Daraus entnahm der Mieter im Sommer vergangenen Jahres eine Eisenstange (200 Euro), mit deren Hilfe er den Zugang zu seiner Halle sicherte. Bei anderer Gelegenheit holte seine Frau, die damals bei ihm arbeitete, eines Nachts mehrere Kupferplatten und -kabel (Gesamtwert 2000 Euro) aus dem Obergeschoss des Gebäudes. „Die lagen dort einfach herum“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.

Vermieter erstattet Anzeige

Nach Auswertung der Aufzeichnung einer Überwachungskamera erstattete der geschädigte Vermieter Anzeige, weshalb sich das Ehepaar nun vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Der Angeklagte gestand beide Taten gleich zu Beginn, sprach sein Bedauern aus („Ist einfach blöde gelaufen“) und erklärte zu seiner Verteidigung, er habe beide Fälle nicht als Diebstahl gesehen, sondern geglaubt, er dürfe sich beliebig am Metallschrott bedienen. „Jeder hat dort mal was eingeworfen oder auch rausgenommen.“ Er verwies dabei auf einen anderen Mieter, der sich ebenfalls Metallplatten aus dem Container genommen habe. „Aber der hat mich vorher gefragt“, relativierte der Vermieter dies als Zeuge vor Gericht.

Abfall sollte verkauft werden

Im Container sei der beim Umbau des Gebäudes anfallende Metallabfall gesammelt worden, um später an einen Schrotthändler verkauft zu werden. In seiner Aussage korrigierte der Geschädigte allerdings die im Polizeiprotokoll notierte Wertangabe von 200 Euro für die Eisenstange auf nur 20 Euro. „Das war wohl ein Missverständnis.“ Vom Angeklagten habe er inzwischen sowohl die Eisenstange als auch etwa zehn Prozent des Kupfers zurückbekommen. An diesem Punkt bat der Verteidiger um die Bankverbindung des Geschädigten zur Rückzahlung des Restwertes von 1800 Euro.

Der Staatsanwalt sah nach Schluss der Beweisaufnahme den Sachverhalt bestätigt. Zu Gunsten des Angeklagten wertete er dessen Geständnis, negativ aber dessen mehrfache Vorstrafen von Körperverletzung bis Brandstiftung, weshalb er eine Freiheitsstrafe von elf Monaten für gerechtfertigt ansah. Für die mitangeklagte Ehefrau beantragte er sieben Monate Freiheitsentzug. Obwohl der Angeklagte bereits Hafterfahrung habe, hielt er eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung bei ihm noch für tragbar, erst recht bei der bisher nicht vorbestraften Mitangeklagten. Zudem forderte er neben dem Wertersatz von 1800 Euro für den Angeklagten eine Geldauflage von 1500 Euro, für seine Frau von 500 Euro.

Der Verteidiger sah in beiden Straftaten kein Indiz für gewerbsmäßigen Handel, sondern lediglich zwei Diebstähle. Die Vorstrafen seines Mandanten liegen schon lange zurück. Zudem habe dieser vor Gericht seine Tat bedauert. „Er dachte, es handelt sich um Müll.“

Der Angeklagte hat einiges Material inzwischen zurückgegeben und will den Schaden wiedergutmachen. Trotz hohen Schuldenstands – monatlich zahlt er 1500 Euro ab – „läuft sein unternehmerisches Leben momentan so gut wie nie“. Deshalb sei eine Geldstrafe für den Diebstahl der Eisenstange angemessen, ebenso eine mindere Freiheitsstrafe von nur drei Monaten auf Bewährung.

„Positives Signal“

Auch die Richterin sah im Diebstahl der Eisenstange (20 Euro) „keinen besonders schweren Fall“, doch beim Kupfer (2000 Euro) handele es sich juristisch um „keinen geringen Wert“. Doch den gewerbsmäßigen Handel konnte auch sie nach der Beweisaufnahme nicht eindeutig erkennen, obwohl der Angeklagte von den Kabeln schon teilweise die Ummantelung entfernt hatte und „damals knapp bei Kasse“ war. Die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung wertete sie als „positives Signal“, weshalb ihr Strafmaß mit sieben Monaten auf Bewährung für den Angeklagten und eine Geldstrafe von 3400 Euro für dessen Ehefrau weit unter dem Strafantrag des Staatsanwalts blieb. Zusätzlich zur Leistung des Wertersatzes von 1800 Euro an den Geschädigten hat das Paar eine Geldauflage von 1500 Euro an die Staatskasse zu zahlen und die Verfahrenskosten zu tragen.

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