Zweimal verkaufte der 36-Jährige seinem angeblichen Kunden, bei dem es sich um einen Verbindungsmann der Kriminalpolizei handelte, Rauschgift in geringerer Menge. Beim dritten, wesentlich größeren Deal wurde er unmittelbar nach der Übergabe festgenommen. Nun musste sich der Dealer vor dem Bad Kissinger Schöffengericht wegen vorsätzlichen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten. Das Urteil zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde durch Auflagen verschärft. Ihr Mandant wiederhole sein bereits bei seiner Festnahme ...
Dealer verkaufte Drogen an V-Mann

Bad Kissingen – Ein 36-Jähriger muss sich wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten. Zur Bewährungsstrafe gibt es aber Auflagen.