0
Urteil am Jugendgericht
Für drei Männer in Bad Kissingen wird Schlägerei teuer
Bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen flogen auf dem Heimweg die Fäuste.
Bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen flogen auf dem Heimweg die Fäuste. // Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bad Kissingen – Wegen Körperverletzung mussten sich drei Angeklagte vor dem Kissinger Amtsgericht verantworten und kamen trotz Vorstrafen mit Geldauflagen davon.

Da die drei Angeklagten, von denen zwei mit einem Verteidiger erschienen waren, zur Tatzeit im Sommer vergangenen Jahres juristisch noch als Heranwachsende galten, wurde ihr Fall vor dem Bad Kissinger Jugendgericht verhandelt. Beschuldigt wurden sie der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung.

Nach Verlesen der Anklageschrift musste man die drei jungen Männer tatsächlich für brutale Schläger halten, zumal es damals mindestens einen Verletzten gegeben hatte. Doch nach 90 Minuten sah der Fall etwas anders aus, weshalb sich alle Beteiligten auf Vorschlag der Richterin auf Einstellung des Verfahrens nach Zahlung einer Geldauflage einigten.

Beleidigungen auf dem Heimweg

In einer Sommernacht des vergangenen Jahres waren die drei heranwachsenden Männer, die sich nun als Angeklagte wegen einer heftigen Prügelei vor dem Jugendgericht verantworten mussten, nach dem Besuch eines Volksfestes reichlich angetrunken zu Fuß auf dem Heimweg. Als sie auf einer Mauer eine kurze Rast einlegten, kam auf der anderen Straßenseite eine mehrköpfige Gruppe Gleichaltriger auf dem Heimweg aus der Disco auf gleiche Höhe. Aus dieser zweiten Gruppe wollen die drei Angeklagten lautstarke Beleidigungen gehört haben – wie „F***t euch, ihr Hurensöhne“.

Angeklagter entschuldigt sich

„Wir gingen rüber, um klarzustellen, dass das nicht in Ordnung ist“, schilderte einer der Angeklagten, der sich ausdrücklich für den Vorfall entschuldigte, den Grund für das Aufeinandertreffen beider Gruppen. „Alles ist unglücklich gelaufen. Wir waren betrunken.“ Doch statt eines klärenden Dialogs kam es unvermittelt zur Schubserei, die gleich in eine handfeste Prügelei überging.

Es setzte Faustschläge und Fußtritte. „Wir wollten gar nicht schlagen, nur die anderen zur Rede stellen. Doch die anderen waren auf Konfrontation aus, wollten nicht reden und haben uns weiter beleidigt“, schilderte er den Fortgang. Wer genau wen verprügelt hat, konnte vor Gericht nicht mehr festgestellt werden.

T-Shirt zerrissen

Auch er habe mitgemacht, gab der Angeklagte unaufgefordert zu, und einem Gegner das T-Shirt zerrissen. Nachdem ein junger Mann aus der Disco-Gruppe zu Boden gegangen war und im Gesicht stark blutete, habe er ihm helfen wollen. Doch dieser habe ihm stattdessen geraten abzuhauen, da die Polizei schon alarmiert worden sein. „Wir sind dann weggelaufen.“

Dies bestätigten seine beiden Mitangeklagten. „Ich habe selbst zwei oder drei Schläge abbekommen“, sagte einer von ihnen. „War aber nicht so dramatisch.“ Es sei ein völliges Durcheinander gewesen, sagte der Dritte. „Wir haben uns gegenseitig verprügelt.“

Zeugin kann sich nur an die anderen erinnern

Ein weibliches Mitglied der Disco-Gruppe hatte anschließend bei der Polizei den Vorfall aus ihrer Sicht geschildert und auch Beschuldigungen gegen die Angeklagten protokollieren lassen. Darauf basierte die Anklage. Demnach hätten die Angeklagten gemeinsam auf den schon am Boden Liegenden eingetreten. Doch daran konnte oder wollte sie sich vor Gericht nicht mehr genau erinnern, was die Richterin ihr vorhielt, da sie bei der Polizei Details genannt hatte. „Ging alles so schnell“, entschuldigte sie sich nun, „aber wer was gemacht hat – keine Ahnung.“

Einseitige Aussage

Auch daran, dass ihre Jungs den anderen Beleidigungen zugerufen hätten, konnte sie sich nicht erinnern. „Nachdem unser Mann am Boden lag, hörten die anderen auf, ihn zu treten, und liefen weg.“ Hier hakte einer der beiden Verteidiger ein: „Sie wissen nur, was die anderen gemacht haben, aber nicht, was die eigene Gruppe gemacht hat?“ Die Zeugin entschuldigte ihre lückenhafte Aussage mit „völliger Überforderung“ während des damaligen Vorfalls.

Schien schon an diesem Punkt die Anklage ins Wanken gekommen zu sein, gab der damals zu Boden geschlagene junge Mann ihr nun den Rest: „Jemand schlug mich von hinten, ich fiel zu Boden. Habe keine Erinnerung und weiß nicht, wie es anfing.“ Er habe zwar eine Platzwunde an der Lippe, eine Schürfwunde am Arm und eine Prellung abbekommen, die Platzwunde auch im Krankenhaus nähen lassen, aber sonst keine weiteren Schmerzen und keine Folgeschäden gehabt.

Verzicht auf Strafverfolgung

„Nicht einmal zur Polizei sind sie danach gegangen“, wunderte sich die Richterin. „Wir waren alle betrunken und da hat sich einfach alles hochgeschaukelt“, meinte er. „Wir waren auch nicht ganz unschuldig.“ Er verzichte deshalb auf eine Strafverfolgung, bestätigte er einem Verteidiger auf Nachfrage.

Da sie von den übrigen Zeugen keine weitere Aufklärung erwartete, verzichtete die Richterin auf deren Anhörung und schlug allen Beteiligten vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die drei Angeklagten – jeder hatte schon Einträge im Bundeszentralregister – willigten ebenso wie die Staatsanwältin ein. So setzte die Richterin die Geldauflagen je nach Verdienst bei zwei Angeklagten auf 1200 Euro, beim dritten auf 1500 Euro fest.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Inhalt teilen
  • kopiert!