0
Geteilte Meinungen
Wie Cannabis bei Kissinger Gastronomen ankommt
Kiffen in Bad Kissingen Gastro
Wie halten es die Kissinger Gastronomen mit dem Cannabis? // Julian Megerle
Cannabis-Legalisierung
Bad Kissingen – Seit 1. April beschäftigt die Cannabis-Teillegalisierung auch die Gastwirte. Wie es Kissinger Kneipiers mit dem Joint im Lokal handhaben wollen.

Der Geruch von Cannabisrauch könnte demnächst auch in Bad Kissingen öfters in der Luft sein. Gerade auch am Nebentisch vor der Kneipe beim gemütlichen Feierabendbier. Nach der Cannabis-Teillegalisierung zum 1. April haben die ersten Gastronomen in der Kurstadt im übertragenen Sinne gesagt: Cannabis kommt uns nicht in die Tüte.

Das war der Fall bei Wirt Konstantin Papadopoulos von "Emmanuels Bar", der sich gegenüber infranken.de zu Kunden mit Joints äußerte: „Die Leute können rauchen, wo sie wollen, aber nicht vor unserem Lokal. Wir machen es uns in unserem Restaurant und der Bar gemütlich, aber nicht auf diese Art.“ Auch Markus Wittenberg, Wirt des Klaushof in Bad Kissingen, verbietet den Cannabis-Konsum - nicht zuletzt, um Kinder zu schützen. 

Gäste fragen, ob sie kiffen dürfen

Doch was sagen weitere Bad Kissinger Kneipenbetreiber zur neuen Regelung? Auf Anfrage bei ansässigen Lokalen, lautet die Rückmeldung mehrfach: „Kein Kommentar“ oder „Wir wollen in keine Ecke gestellt werden, wenn wir da Position beziehen.“

Tatsächlich berichten manche auch von Kundenanfragen, ob man denn nun Cannabis draußen rauchen dürfe. In solchen Fälle suche man dann das Gespräch. Es scheint keine ganz unwichtige Frage für einige Bad Kissinger zu sein. 

Hier ist Cannabis verboten

Dabei ist gar nicht sofort ersichtlich, wo die Kunden den Joint überhaupt zücken dürfen: Eine Karte mit Cannabis-Verbotszonen zeigt auch in der Kurstadt einige rote Flecken. Ein Spezialfall ist die Fußgängerzone: Hier darf ab 20 Uhr gekifft werden. Zwischen 7 Uhr und 20 Uhr muss das „Gras“ in der Tasche bleiben.

Im Herzen der Stadt liegen auch viele Gastronomie-Objekte. Da hat sich auch Matthias Schultheiß vom „Platzhirsch“ schlaugemacht, wie es mit den Regelungen aussieht: „Ich habe dafür mit der Polizei telefoniert, welche Regelung gilt“, sagt Schultheiß. Dabei wurde klar: Zum Schutz der Minderjährigen ist tatsächlich der Cannabiskonsument selbst verpflichtet, entsprechend Abstand zu halten. Der Wirt sei damit nicht in der Pflicht. 

Gemeinsam nach Lösungen suchen

Aber was sagt der Gastronom nun, wenn jemand auf den Sitzplätzen seines Lokals Cannabis raucht? „Ich habe nichts verboten“, sagt er. Neulich habe eine Gruppe am Tisch gesessen, die Cannabis konsumierten. Der Wirt empfindet es bis jetzt als kein großes Phänomen. Zum Start der Legalisierung habe er abends nur zwei Menschen gesehen, die sich in der Fußgängerzone einen Joint teilten. „Alles, was legal ist, können die Besucher tun. Solange es nicht überhandnimmt“, sagt Schultheiß.

Und wenn in Zukunft öfters mal ein Joint im Außenbereich qualmt?  Dann werde er Lösungen gemeinsam mit den Gästen finden, betont der Gastronom. Er habe seine Kellner sensibilisiert und setzt auch auf die Einsicht der Gäste: „Die meisten Leute sind so vernünftig und passen auf.“ 

Cannabis „definitiv nicht zulassen“

Aber auch außerhalb der Fußgängerzone ist die Cannabis-Legalisierung ein Thema: Marika Hoffmann betreibt das Lokal „La Canchanchara“. Sie findet die Verwendung von Cannabis für Schmerzpatienten angemessen, aber für sie ist klar: „Ich würde das Rauchen von Cannabis in meinem Lokal definitiv nicht zulassen. Auch nicht im Außenbereich.“

Sie ist überzeugt, dass die anderen Gäste auch nicht die Rauschreaktionen der Konsumenten sehen wollten - gerade auch mit Blick auf die Kinder. Cannabis bleibe eine Einstiegsdroge. Bis jetzt habe es keine Anfragen von Gästen gegeben, ob der Cannabis-Konsum im Lokal gestattet sei. 

Lesen Sie auch: 

Inhalt teilen
  • kopiert!