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Regeln spalten die Meinung
Cannabis im Straßenverkehr: Was gilt denn nun?
Vor der Cannabis-Legalisierung
Seit dem 1. April sind Anbau und Konsum von Cannabis teillegalisiert. Und auch im Straßenverkehr sollen die Regeln nun wohl angepasst werden. // Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Cannabis-Legalisierung
Kronach – Seit dem 1. April darf Cannabis konsumiert und für den Eigenbedarf angebaut werden. Nun könnten auch die Regelungen im Straßenverkehr angepasst werden. Eine gute Idee? In Kronach stößt das Vorhaben auf gemischte Resonanz.

Julia (Name von der Redaktion geändert) ist verzweifelt: Sie ist bei ihrem Lebensgefährten, als sich eine richtig heftige Migräne-Attacke anbahnt. Etwas, das bei Julia öfter vorkommt. "Ich habe dann nicht einfach nur Kopfschmerzen, sondern das volle Programm: Mir wird schwindelig und schlecht", erzählt sie. Normalerweise hat sie für den Fall auch Medikamente, die sie einnehmen kann - doch gerade an diesem Abend hat sie die natürlich zu Hause liegen gelassen. "Und ich wusste, dass mir bei so einer Attacke nichts anderes helfen kann", erklärt sie.

Doch eine Möglichkeit, die Attacke noch abzuwenden und schmerzfrei durch die Nacht zu kommen, gibt es noch für Julia. "Mein Lebensgefährte hat aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert und er hatte noch etwas da", erzählt sie. Sie probiert es aus und merkt, dass es ihr tatsächlich hilft. Am nächsten Morgen sind ihre Symptome verschwunden, und weil sie sich auch sonst fit fühlt, setzt sie sich hinters Steuer und fährt nach Hause. Auf dem Weg wird sie allerdings von der Polizei angehalten und kontrolliert. Da ein Drogentest bei ihr anschlägt, muss sie ihren Führerschein abgeben.

Cannabis in Kronach: Anbau und Konsum nun teillegalisiert

Das war im Jahr 2021. Dass es legal werden könnte, Cannabis zu konsumieren und für den Eigenbedarf anzubauen, ist schon damals heiß diskutiert worden - doch noch ist das nicht in greifbarer Nähe gewesen. Erst am 1. April diesen Jahres ist die Cannabis-Teillegalisierung in Kraft getreten - und mit ihr gibt es nun auch Überlegungen, die Regeln im Straßenverkehr anzupassen.


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Cannabis im Straßenverkehr: Was bisher gilt - und was diskutiert wird

So steht es jedenfalls auf der Webseite der Bundesregierung: "Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prüfte und ermittelte auf wissenschaftlicher Grundlage Grenzwerte für THC im Blut. Hierzu wurde im Dezember 2023 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet."

Und was ist dabei herausgekommen? Am 28. März hat die Expertengruppe ihren Bericht vorgelegt. Dort heißt es: "Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5  Nanogramm pro Milliliter THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt." Bisher liegt der Richtwert bei einem Nanogramm pro Milliliter.

Neue Regelungen im Straßenverkehr bei Cannabis und Alkohol

Einen Zusatz gebe es dann schon noch: "Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen." Um festzustellen, ob ein aktueller Konsum vorliege,  sollen Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Einsatz kommen. "Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären." Noch seien das allerdings nur Empfehlungen - bis die ihren Weg in die Gesetzgebung fänden, würden weiterhin die bisherigen Regelungen gelten.

THC-Wert anpassen - eine gute Idee? Meinungen sind gespalten

Das sind Überlegungen, die im Kreis Kronach durchaus auf gemischte Resonanz stoßen. "Ich finde, das ist gerade für junge Menschen ein falsches Signal", erklärt Ulrich Gaertig. Als Fahrlehrer redet er seit Jahren seinen Schützlingen ins Gewissen, sich nur dann ans Steuer zu setzen, wenn sie auch absolut nüchtern sind. "Eine Änderung vermittelt ihnen doch, dass es jetzt okay ist, zu konsumieren und sich dann hinter's Steuer zu setzen - welche Folgen so ein Schnellschuss haben könnte, lässt sich jetzt doch noch gar nicht absehen."

Ganz anders sieht es da Uwe Gremer. Der Hanfbauer aus Wolfersgrün hat sich in der Vergangenheit eingehend mit der Pflanze beschäftigt - und auch Kontakt zu Konsumenten von medizinischem Cannabis geknüpft. "Der THC-Wert im Blut spiegelt nicht zwangsläufig die Fahrtüchtigkeit wieder", erklärt er. Denn: Nach dem Konsum würde sich der Stoff im Körper anreichern und werde zum Beispiel bei körperlicher Betätigung wieder freigesetzt. "Das heißt aber nicht, dass derjenige dann auch 'high' ist", betont er. Zudem sei es auch so, dass sich gezeigt habe, dass Konsumenten von medizinischem Cannabis nach dem Konsum in Fahrsicherheitstrainings sogar besser abgeschnitten hätten. "Sie sind deutlicher bedachter und vorsichtiger gefahren."

"Das muss aber nicht zwangsläufig am Cannabis gelegen haben", betont Oliver Barnert, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken. Er mahnt, dass zwischen den Konsumenten differenziert werden müsse. "Menschen, die medizinisches Cannabis konsumieren, haben in der Regel eine Vorerkrankung. Nicht nur, dass sie nach dem Konsum keine Schmerzen mehr haben, sie gehen vielleicht auch generell rücksichtsvoller mit sich und ihrer Umwelt um." Das zeige sich dann auch im Straßenverkehr. "Das ist schon etwas anderes als bei jemandem, der sich durch den Cannabiskonsum einfach nur berauschen möchte."

Cannabis im Straßenverkehr: Hat das Auswirkungen auf Kontrollen? So geht es weiter

Aber was heißt das alles denn nun für die Praxis? Der Gesetzesentwurf, so Barnert, sei an vielen Stellen noch unscharf geblieben. "Eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts hat bis dato gar nicht stattgefunden, was die Unschärfe des Gesetzes noch mehr verdeutlicht", erklärt er. Das aktuelle Straßenverkehrsrecht sehe vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde beispielsweise über Fahrten und dem Einfluss von Betäubungsmitteln informiert wird. "Da noch keine gesetzliche Änderung vorliegt, wird dies nach aktuellem Stand auch weiterhin so sein." Das gelte auch für die Kontrollen: "Bei Kontrollen im Straßenverkehr wurde bereits in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft eine ganzheitliche Kontrolle in Form der Überprüfung Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführenden sowie des Fahrzeugzustands stattfinden. Von dieser Linie weichen wir nicht ab."

Noch hätte die Kontrolle  für Julia also nach wie vor dieselben Konsequenzen wie damals. Noch hat sie ihren Führerschein auch nicht zurück, denn: Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, habe ihr bisher einfach zu viel Angst eingejagt. "Ich fürchte mich davor, als 'Kriminelle' abgestempelt zu werden - und das, obwohl ich ja mittlerweile selbst aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf", erklärt sie. Doch: Wenn sich die Gesetzeslage ändert, wolle sie ihre Angst überwinden und einen Antrag stellen. "Ich habe ja schon jetzt gemerkt, dass die Toleranz im Hinblick auf medizinisches Cannabis deutlich gestiegen ist - das stimmt mich wirklich optimistisch."

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