"Na, habt ihr denn auch das 'gute Zeug' dabei?" Diese Frage hat Uwe Gremer in den vergangenen Monaten sicher nicht nur einmal gehört. Zuletzt ist sie ihm aber besonders häufig auf dem Lenzrosen- und Ostermarkt auf Schloss Thurnau gestellt worden, wo er als Aussteller seine "Frankenwaldhanf"-Produkte präsentiert hat.
"Da habe ich geantwortet: 'Dafür müsst ihr noch eine Woche warten!'", erzählt er und lacht. Natürlich ist es ihm klar, dass er das "gute Zeug" auch nach dem 1. April nicht auf einer Messe wie dem Lenzrosenmarkt anbieten darf - schließlich dürfte er das trotz Cannabis-Teillegalisierung weiterhin nicht verkaufen. Aber er möchte dafür sorgen, dass sich Kronacher künftig ihren eigenen "Frankenwaldhanf" anbauen können: In Wolfersgrün soll unter seiner Federführung eine Cannabis-Anbauvereinigung entstehen.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Was Uwe Gremer geplant hat
- Wie steht es um den Jugendschutz?
- Wann kommt die Cannabis-Anbauvereinigung im Kreis Kronach?
Cannabis-Anbauvereinigung für den Kreis Kronach: Das sind Uwe Gremers Pläne
"Die Idee existiert eigentlich schon, seitdem die Legalisierung geplant ist", erklärt Uwe Gremer. Denn: Er hat jeden Tag mit Menschen zu tun, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren. "Einfach, weil sie starke Schmerzen oder Angstzustände lindern wollen", erzählt er. Und das, so betont er, sei auch das Hauptanliegen, weshalb es die Cannabis-Anbauvereinigung im Kreis Kronach geben soll. "Es geht ganz bestimmt nicht darum, bloß zu 'kiffen' - ich möchte, dass sich jeder, der es möchte oder braucht, die positiven Effekte in einem gesicherten Rahmen zunutze machen kann."
Und mit dieser Idee seien dann auch viele weitere Ideen dafür gekommen, was seine Anbauvereinigung alles leisten wolle - klar solle es da zum Einen natürlich rein um den gemeinschaftlichen Cannabisanbau gehen. "Ich habe Anbauseminare geplant, bei denen es einerseits um die verschiedenen Hanfsorten gehen soll, aber auch darum, wie man sie richtig anpflanzt." Doch es soll auch grundsätzlich darum gehen, wie man überhaupt an Stecklinge und Samen herankommt. "Der Verkauf ist in Deutschland ja weiterhin verboten, da ist das etwas schwieriger", so Gremer.
Außerdem geplant: Cannabis-Kochkurse und begleiteter Erstkontakt
Neben dem Anbau gehe es auch um den Konsum - und dabei nicht nur um den "klassischen Joint". "Da gehört auch Tabak rein, und das ist nicht Jedermanns Sache", so Gremer. Mittlerweile könne man die getrockneten Hanfblüten auch verdampfen und inhalieren - oder sie in Süßspeisen wie Kuchen oder Eis verzehren. "Dafür soll es aber spezielle Kochkurse geben - da muss man schon extrem auf die Dosierung achten, damit es am Ende nicht zu viel wird."
Denn das sei einer der Gründe, weshalb es durch den Cannabiskonsum zu einem "Horrortrip" kommen könnte. "Gepaart auch mit dem Setting - ist der Konsument nicht vorher schon entspannt und locker, dann können durchaus Psychosen ausgelöst werden", erklärt Uwe Gremer. Aus diesem Grund wolle seine Cannabis-Anbauvereinigung dafür sorgen, dass der "Cannabis-Anfänger" angenehme Erfahrungen machen. "Ich kann mir vorstellen, dass wir einen begleiteten Erstkontakt anbieten", so Gremer.
Und was heißt das genau? "Wer sich unsicher ist, kann sein selbst angebautes Cannabis im Beisein von geschultem Personal konsumieren. Durch verschiedene Entspannungstechniken wird für eine gelöste Atmosphäre gesorgt - und falls doch etwas schief geht, dann ist jemand da, der eingreifen kann."
Cannabis in Kronach: So soll der Jugendschutz in der Kronacher Cannabis-Anbauvereinigung gewährleistet werden
Doch was ist nötig, damit Gremers Vision von einer Anbaugemeinschaft im Kreis Kronach Realität wird? Nun, zunächst müssen einmal die Rahmenbedingungen erfüllt werden: Es darf nur eine Anbaugemeinschaft pro 6.000 Einwohner geben, die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 begrenzt. "Wir müssen die Mitglieder auch namentlich dokumentieren, damit wir sicherstellen, dass niemand in zwei Anbaugemeinschaften ist." Und: Sie müssen mindestens 200 Meter von Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen entfernt sein. Zudem muss ein Jugend- und Gesundheitsschutz vorliegen.
Was heißt das genau? Einem Antrag auf Gründung einer Cannabis-Anbaugemeinschaft würde das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (kurz LGL) grünes Licht geben. Aleksander Szumilas, LGL-Pressesprecher, erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, worauf das Amt dabei achtet: "Nach derzeitigem Sachstand sollen auf Bundesebene Leitfäden entwickelt werden, die dann online über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt werden und seitens der Länder weiter konkretisiert werden können."
Cannabis in Kronach: Gemeinschaft braucht Präventionsbeauftragten
Was aber jetzt schon feststeht: Der Vorstand der Vereinigung müsse ein Mitglied der Anbauvereinigung zum Präventionsbeauftragten ernennen, der nicht nur Ansprechpartner in allen Belangen der Suchtprävention sein soll, sondern auch ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erarbeitet und umsetzt.. "Der Präventionsbeauftragte muss spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen nachweisen", so Szumilas.
Und so eine Ausbildung macht Uwe Gremer derzeit. "Ich will ein Ansprechpartner werden, an den sich Jugendliche gerne und ohne Berührungsängste wenden können", erklärt er. Das gelte auch für die Jugendlichen und junge Erwachsene, bei denen bereits ein "Problemkonsum" vorliegt. "Sie befinden sich in einer Abwärtsspirale: Der Konsum hat ihnen in ihrem Umfeld Schwierigkeiten bereitet, sie haben möglicherweise Führerschein oder den Job verloren - und da sie von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, bewegen sie sich auch nur noch in den Kreisen, in denen Cannabis nicht verantwortungsvoll konsumiert wird." Das wolle er verhindern. "Mir soll es nicht darum gehen, sich zuzuballern, sondern um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis."
Cannabis-Anbau in Kronach: Wann es losgehen kann
Und damit wolle Uwe Gremer eigentlich auch so schnell wie möglich beginnen - doch obwohl die Cannabis-Teillegalisierung bereits in Kraft getreten ist, müssen sich er und Hanf-Freunde vorerst noch gedulden: "Laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) treten die Regelungen betreffend den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen erst zum 1. Juli 2024 in Kraft, s. Art. 15 Cannabisgesetz. Vorher ist keine Antragsstellung möglich", erklärt Aleksander Szumilas.
"Die Genehmigung kann sich dann womöglich bis Oktober hinziehen", erklärt Uwe Gremer. Genug Zeit also, um sich vorzubereiten: Neben der Ausbildung zum Präventionsbeauftragten baut er eine alte Ferienwohnung in Wolfersgrün zum Domizil für die Anbaugemeinschaft um. Und auch am Hanffeld soll sich einiges tun: "Camping direkt am Hanffeld - das will ich möglich machen."
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