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Regulierung der Population
Tauben dürfen in Bad Kissingen nicht gefüttert werden
Tauben
Tauben dürfen in Bad Kissingen nicht gefüttert werden. // Julian Stratenschulte/dpa
Bad Kissingen – Verwilderte Tauben sollen sich im Stadtgebiet nicht unkontrolliert vermehren. Eine erneuerte Verordnung erlaubt der Stadt, auf privaten Grundstücken gezielt einzugreifen.

Um die Taubenpopulation in Bad Kissingen zu kontrollieren, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, Tauben zu füttern. Grundlage hierfür ist eine Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben, um die Zahl der Stadttauben im Rahmen zu halten. Diese Verordnung musste vom Stadtrat neu erlassen werden. 

Verwilderte Tauben sind in diesem Zusammenhang ehemalige Haustauben, die nicht mehr von Menschen gehalten werden oder nicht mehr in ihren Taubenschlag zurückkehren.

Betretungsrecht für städtische Mitarbeiter

Das Fütterungsverbot umfasst jedes Auslegen, Auswerfen oder sonstige Bereitstellen von Nahrungs- und Futtermitteln, die für Tauben bestimmt oder geeignet sind. Hausbesitzer und Eigentümer sind darüber hinaus verpflichtet, Maßnahmen zur Regulierung und Vergrämung der Tauben zu dulden. Dazu zählt etwa, dass Nistplätze beseitigt werden. 

Die Verordnung wurde in diesem Zusammenhang um ein Betretungsrecht für städtische Mitarbeiter erweitert. Sie dürfen nun, wenn nötig, private Grundstücke betreten, um Taubennester zu entfernen.

Im Interesse der Eigentümer

Bedenken gegen das Betretungsrecht wurden von Andreas Kaiser (Freie Wähler) geäußert, der die Einmischung auf privaten Grundstücken kritisch sieht. Corina Büttner, Referatsleiterin im Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen, erklärte jedoch, dass dieses Recht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. „Wir als Stadt möchten sicherstellen, dass wir in der Lage sind, Grundstücke zu betreten, wenn es nötig ist, um beispielsweise Taubennester zu entfernen“, betonte sie.

Gerade in der Innenstadt, wo es oft sehr verwinkelte Grundstücke und komplizierte Eigentumsverhältnisse gibt, sei es manchmal unumgänglich, fremde Grundstücke zu überqueren. Sie fügte hinzu: „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals auf Widerstand gestoßen sind, denn die Eigentümer haben ein großes Interesse daran, unsere Unterstützung zu erhalten.“

Neue Regelung beim Bußgeld

In der bisherigen Fassung der Verordnung war ein Bußgeld für das Füttern von Tauben von bis zu 1000 Euro festgesetzt. Diese Summe wurde nun gestrichen, wie Corina Büttner erläuterte: „Wenn der Gesetzgeber das Bußgeld erhöht hätte, wären wir auf die 1000 Euro beschränkt gewesen. Jetzt verweisen wir auf die allgemeine Bußgeldregelung.“

Neben dieser Verordnung gibt es einen bewirtschafteten Taubenschlag in der ehemaligen Feuerwache in der Salinenstraße. Dieser wird von Ehrenamtlichen des Arbeitskreises für humanen Tierschutz betreut. Die freiwilligen Helfer übernehmen nicht nur die Fütterung und Reinigung des Taubenschlags, sondern sorgen auch dafür, dass die Eier der Tauben gegen Attrappen ausgetauscht werden. Auf diese Weise wird die Vermehrung der Tiere kontrolliert.

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