In verkehrsberuhigten Bereichen müssen alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren, das betrifft Autos, Lieferfahrzeuge, Fahrräder und auch E-Scooter. Doch was genau bedeutet „Schrittgeschwindigkeit“? Wie schnell darf man unterwegs sein?
Die Straßenverkehrsordnung gibt dazu keine exakte Definition. Während ein durchschnittlicher erwachsener Fußgänger auf ebener Strecke normalerweise etwa drei bis fünf Kilometer pro Stunde zurücklegt, können Profi-Geher Geschwindigkeiten von bis zu 15 Kilometer pro Stunde erreichen.
Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?
Um Klarheit über die Definition von Schrittgeschwindigkeit zu erhalten, hat unsere Redaktion bei der Polizeiinspektion Bad Kissingen nachgefragt. Denn an verschiedenen Stellen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel in verkehrsberuhigten Zonen, auf Parkplätzen oder an Bushaltestellen, wird Schrittgeschwindigkeit gefordert.
Polizeioberkommissar Florian Heuring erklärte: „Eine Festlegung auf eine bestimmte km/h-Größe ist derzeit nicht möglich.“
Gerichte kommen zu unterschiedlichen Definitionen
In der Rechtsprechung gebe es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Definition von Schrittgeschwindigkeit. Während Richter am Verwaltungsgerichtshof Bayern der Ansicht sind, dass Schrittgeschwindigkeit bei "10 bis deutlich weniger als 20 km/h" liegt, grenzt das Oberlandesgericht München es genauer auf fünf bis sieben Kilometer pro Stunde ein. Das Verwaltungsgericht München spricht von 10 Kilometer pro Stunde. Heuring fasst zusammen: „Die Literatur spricht bei Schritttempo von einer Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h.“
Fußgänger haben Vorrang
Verkehrsberuhigte Bereiche sind durch ein quadratisches, blaues Verkehrszeichen gekennzeichnet, auf dem spielende Personen, ein Auto und ein Haus abgebildet sind. Oft wird es irrtümlicherweise als "Spielstraße" bezeichnet. „Diese verkehrsberuhigten Bereiche müssen durch ihre besondere Ausgestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt“, beschreibt es Heuring.
Folglich gibt es in einem verkehrsberuhigten Bereich auch keine „Fahrbahn“ im straßenverkehrsrechtlichen Sinn. Fußgänger haben Vorrang, sie sollen weder gefährdet noch behindert werden und Fahrzeuge jeglicher Art (einschließlich Fahrräder und E-Scooter) dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. „Wenn nötig, muss sogar gewartet werden.“
"Erster Gang mit Standgas"
Aber wie kann ein Autofahrer einschätzen, ob er tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist? „Wenn beispielweise der Autotacho noch nicht anzeigt, sollte man sich an den zu Fuß Gehenden orientieren.“
Eine grobe Faustregel lautet: „Erster Gang mit Standgas“, rät Heuring. Im verkehrsberuhigten Bereich gilt das Prinzip „Gleiche Geschwindigkeit für Alle.“
Bußgeld bis zu 70 Euro
Die Polizei hat zwei Möglichkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen in verkehrsberuhigten Bereichen zu ahnden. Heuring spricht von der sogenannten Augenscheinkontrolle durch die Polizei. Eine Überschreitung würde eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lasergerät werden 10 Kilometer pro Stunde als Grundlage genommen. Abzüglich Toleranz würde faktisch erst am 19 Kilometer pro Stunde gemessen, was 30 Euro Verwarnung führen würde. Ab 29 Kilometer pro Stunde wäre ein Bußgeld mit 70 Euro fällig.
Rücksichtsvoll fahren
„Grundsätzlich sollte man immer vorausschauend und rücksichtsvoll fahren, aber besonders, wenn man Kinder, Senioren, oder aufs Handy blickende Menschen sieht. Erfreulicherweise nimmt der Radverkehr immer mehr zu. Daher sollte man auch insbesondere beim Abbiegen besonders langsam und aufmerksam fahren“, so Heuring abschließend.
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