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Baudenkmal in Bad Kissingen
Kein Abriss für ehemaliges Sanatorium Apolant
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion/ksk
Bad Kissingen – Trotz jahrzehntelangem Leerstand darf das ehemalige Sanatorium Apolant nicht fallen. Diese Gründe sehen die Würzburger Verwaltungsrichter dafür.
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Das frühere Sanatorium Apolant in Bad Kissingen darf nicht abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage der Eigentümerin, einer Immobilienverwaltungsgesellschaft, auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Abbrucherlaubnis abgewiesen. Damit bleibt der ablehnende Bescheid der Stadt Bad Kissingen vom 28. April 2025 bestehen. Das teilt das Verwaltungsgericht Würzburg mit.

Das 1906 bis 1913 im barockisierenden Jugendstil errichtete Gebäude gilt als Baudenkmal von hoher gestalterischer Qualität. Es liegt in städtebaulich hervorgehobener Lage am Hang des Stationsbergs, schließt das historische Kurviertel ab und dominiert sowohl die Menzelstraße als auch – als „optisches historisches Rückgrat“ – die Prinzregentenstraße. Das Anwesen ist Werk des überregional bekannten Architekten Paul Schultze-Naumburg und als Einzeldenkmal im Ensemble „Altstadt und Kurviertel“ in der Denkmalliste verzeichnet.

Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher

Nach dem Krieg zeitweise als Flüchtlingsheim genutzt

Das Haus wurde ursprünglich für den jüdischen Sanitätsrat Dr. Emil Apolant als Kurhaus errichtet, später enteignet und nach dem Zweiten Weltkrieg zeitweise als Flüchtlingsheim genutzt.

Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher

In den 1950er-Jahren kamen Aufstockungen und Umbauten hinzu, zuletzt war das Gebäude bis 1978 an die Landesversicherungsanstalt Hessen verpachtet. Seither steht es leer. Wasserschäden, marode Balkone sowie Vandalismusschäden haben die Bausubstanz stark beeinträchtigt; der Gehweg an der Menzelstraße ist wegen heruntersturzgefährdeter Bauteile seit Jahren gesperrt.

Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher

Die Klägerin hatte argumentiert, ihr sei die Erhaltung des Denkmals wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sie verwies auf gescheiterte Vermarktungsversuche und legte Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, die bei einer Umnutzung in ein Büro- und Geschäftshaus einen erheblichen Verlust ausweisen sollten. Zudem habe sie das Objekt im Vertrauen auf eine Abrissgenehmigung erworben, nachdem dem Voreigentümer 2013 eine – später erloschene – Abbrucherlaubnis erteilt worden war.

Die Kammer folgte dem nicht. Zum einen sei die angesetzte Nutzung als reines Büro- und Geschäftshaus im „Sondergebiet Kurgebiet“, das der Dienstleistung am Gast dient, bauplanungsrechtlich unzulässig und damit keine realistische Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Zulässig seien dort insbesondere Kur- und Erholungseinrichtungen, Kliniken, Sanatorien, Hotels, Kurheime, Pensionen und auf Kurgäste zugeschnittene Angebote.

Kein Konzept mit Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt

Zum anderen habe die Klägerin kein mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmtes Nutzungs- und Sanierungskonzept mit belastbarer Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine zulässige Nutzung vorgelegt.

Hinzu komme, dass die Klägerin das sanierungsbedürftige Denkmal „sehenden Auges“ erworben habe. Sie sei vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Denkmaleigenschaft, die Lage im Ensemble und die Rolle im Welterbe-Verfahren hingewiesen worden. Die frühere Abbrucherlaubnis war zu diesem Zeitpunkt erloschen und an eine nie verwirklichte Neubaugenehmigung geknüpft gewesen. Eine rechtlich verbindliche Zusage der Stadt für eine neue Abrissgenehmigung habe es nicht gegeben.

Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher

Unter diesen Umständen, so das Gericht, sei ihr die Erhaltung des ehemaligen Sanatoriums wirtschaftlich zumutbar. Die Versagung der Abbrucherlaubnis sei rechtmäßig; die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten.

Der Streitwert wurde auf 635.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig.

Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen
Das ehemalige Sanatorium Apolant in Bad Kissingen // Riccarda Rascher
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