Alles anders: Mit diesen Feststellungen endete am Montag die Berufungsverhandlung gegen den Coburger Stadtrat.
Matthias Schmidt, eingeschrieben bei der Partei VOLT, ist in der Fraktion der Wählergruppe Pro Coburg einer von 40 Coburger Stadtratsmitgliedern. Vor dem Landgericht Coburg wehrte sich Schmidt gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Coburg.
Das Amtsgericht hatte Schmidt wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte im Februar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Obwohl schon in der Verhandlung vor dem Amtsgericht die Richterin Steiger von einem „Widerständchen“ sprach, lasse sich der Vorfall „strafrechtlich nicht wegwischen.“
Rückblick: Am 29. Mai 2023, es war der Pfingstmontag, mit dem üblichen Ritual des CC-Fackelzuges vom Ketschenanger auf den Coburger Marktplatz mit Feierstunde dort, wollten Stadtrat Matthias Schmidt und Stadträtin Melanie Becker sich die Veranstaltung anschauen. Beide kamen von einer Veranstaltung gegen den CC. Dort war Grünen-Stadträtin Melanie Becker als Rednerin aufgetreten und hatte zwei Plakate dabei. „Wir stehen zu unserem Regenwurm“ war unter anderem zu lesen. Damit bezog sie sich auf geleakte E-Mails des CC, worin Coburgs Oberbürgermeister als eben ein solcher Regenwurm bezeichnet worden war.
An der Einlasskontrolle der Polizei in der Ketschengasse wurden Schmidt und Becker als Gegner des CC und somit potenzielle Störer der Feierstunde identifiziert. Zunächst wurde ihnen der Zutritt zum Marktplatz verwehrt, nach kurzer Diskussion und der Zusicherung, die Veranstaltung nicht zu stören, aber doch erlaubt. Becker und Schmidt „erschienen als vertrauenswürdig“, so sagte ein Polizist aus. Grundsätzlich, so die generelle Anweisung an die Beamten, sollten Gegner des CC keinen Zugang zu Marktplatz erhalten.
Anzeige wegen Hitlergruß beim Coburger Convent
Als Melanie Becker und Matthias Schmidt an der Ecke Spitalgasse / Marktplatz angekommen waren, wurde das Stadtratsduo von Beamten angesprochen und des Platzes verwiesen. Schmidt protestierte lautstark, was auf seinem Handyvideo und der Aufnahme eines Journalisten zu sehen und zu hören ist. Als Stadträte habe man einerseits das Recht sich auf dem Marktplatz aufzuhalten, zum anderen habe man nicht gestört und werde man nicht stören.
Gegendemo beim Fackelzug des Coburger Convents
Zwei Beamte hakten Schmidt unter und führten ihn hinter die Polizeigitter in der Nägleinsgasse. Dabei soll sich der 1,93 Meter große und zwei Zentner schwere Mann gewehrt haben. Nach den Worten von Staatsanwalt Mayr „sperrte sich der Angeklagte“ mit seinem Körpergewicht gegen die Polizisten, die Schmidt mit „erhöhter Kraft“ hinter die Absperrung führten. Die Argumentation des Amtsgericht sah der Staatsanwalt bestätigt.
Die Strafkammer des Landgerichts jedoch kam nach der Einvernahme von Polizeibeamten und Zeugen aus dem Umfeld von Schmidt zu der Überzeugung, dass es einen aktiven Widerstand gegen die Amtshandlung nicht gegeben habe. „Sich passiv verhalten, das darf jeder“, sagte die Richterin. Eine aktive Gegenwehr sei auf dem Video nicht zu erkennen.
Bei der Zeugeneinvernahme am Montag tauchten auch Widersprüche zu früheren Stellungnahmen und den Aussagen während der Verhandlung vor dem Amtsgericht auf. Einmal war die Rede von einem aktiven Widerstand, am Montag dann von einem „maximal leichten passiven Widerstand“. Vor dem Wortgefecht am Eingang der Nägleinsgasse hatten die Beamten Melanie Becker und Matthias Schmidt als potenzielle Störer der CC-Feierstunde ausgemacht und deshalb einen Platzverweis ausgesprochen.
Dass Matthias Schmidt eine Anzeige und Verurteilung vor dem Amtsgericht zuteil wurde, dazu hat er selbst beigetragen. Denn in der Nacht des Pfingstmontags wurden seine Personalien nicht festgehalten und es war auch keine Anzeige wegen Widerstandes erfolgt. Dies war ein weiteres Indiz für das Landgericht, Schmidt freizusprechen. Die Personalien seien nur aufgenommen worden, weil der Stadtrat selber eine Anzeige wegen eines vermeintlichen Hitlergrußes erstattet hatte und auch gegen Beamte vorging, die das seiner Meinung nach nicht verfolgten. Dieses Verfahren ist eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche gegen das Urteil des Landgerichts Revision einlegen. Die Kosten der Verfahren vor dem Amts- und dem Landgericht muss die Staatskasse tragen.














