Es ist selten, dass so viele Publikumsplätze im Sitzungssaal besetzt sind. Doch der Prozess um einen mutmaßlichen versuchten Mord rief auch die Familie des Angeklagten auf den Plan. Nicht verwunderlich, denn es ist wohl eine Beziehungstat. Dem 63-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, den 62-jährigen Liebhaber seiner Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben. Dass der Angeklagte den 62-Jährigen schwer verletzt hat, steht nach seinem Geständnis am ersten Verhandlungstag außer Frage. Am zweiten Prozesstag ging es nun vor allem um Details und die Frage: War es versuchter Mord?
Was ist geschehen?
Der Beschuldigte ging laut Anklageschrift im Dezember 2023 davon aus, dass seine Ehefrau eine Beziehung mit dem 62-jährigen Opfer hatte. Am Nachmittag des 22. Februar 2024 eskalierte die Situation, als sich die beiden in Niederfüllbach trafen und der Angeklagte Wind davon bekam. Der 63-Jährige aus Rödental hatte die Nachricht des Liebhabers mitgelesen und fuhr der Ehefrau nach, um sie zu konfrontieren. Die Situation eskaliert in der Parkstraße in Niederfüllbach. Dort soll der Angeklagte das Opfer zunächst angefahren und anschließend mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Zudem soll er ihn mit einer Schreckschusswaffe bedroht und anschließend die Flucht ergriffen haben.
Am zweiten Prozesstag wurden Zeugen gehört, die die Tat aus verschiedenen Winkeln beobachtet haben. Aussagen, die wichtig sind, um den Ablauf möglichst gut zu rekonstruieren. Denn der Angeklagte selbst kann sich an große Teile der Tat nicht erinnern.
Ausgesagt haben unter anderem ein Nachbar, der die Tat aus seinem Büro beobachtet hat, und eine Frau, die mit dem Auto unterwegs war. Sie alle einte das Entsetzen darüber, was sich mitten am Tag in der Siedlung abgespielt hat. „Ich habe gehupt und versucht, Aufmerksamkeit zu erzeugen und gerufen, dass er aufhören soll“, sagte die Autofahrerin. Doch der Angeklagte habe immer wieder zugestochen, sagt sie. Er sei unglaublich wütend gewesen. Der Nachbar schilderte: „Ich saß am Computer und dann hat jemand ganz energisch gehupt.“ Er habe zunächst gedacht, dass sich die beiden Männer prügeln würden. „Dann habe ich gesehen, dass der Mann am Bauch verletzt ist“, sagte er. Als er nach unten kam, sei der Angeklagte verschwunden gewesen.
Die Schreckschusswaffe
Neben dem Messer, mit dem er mehr als zehnmal eingestochen habe, soll der Angeklagte auch eine Schreckschusswaffe dabei gehabt haben. Laut der Aussage des Geschädigten soll der Angeklagte mit der Waffe auf ihn gezielt habe, und er will zwei Klickgeräusche gehört habe. Zeugen konnten eine Waffe am zweiten Prozesstag nicht bestätigen. Bestätigt ist jedoch, dass der Angeklagte tatsächlich im Besitzer einer Schreckschusswaffe war und eines kleinen Waffenscheins. Beides habe er laut eigener Aussage dabeigehabt, als er seiner Frau gefolgt sei.
Wie ein Sachverständiger der Polizei mitteilte, könne eine solche Waffe durchaus manipuliert werden, um scharfe Munition abzufeuern. Bei der im Haus sichergestellten Waffe sei das jedoch nicht der Fall gewesen. Allerdings hat eine Schreckschusswaffe als solches auch das Potenzial, Verletzungen zu verursachen. „Bei Schreckschusswaffen kann man sagen, dass es bei einer Entfernung von bis zu einem Meter zu gesundheitlichen Schädigungen kommen kann“, sagte der Sachverständige. „Wird die Waffe aufgesetzt, kann es durchaus zu tödlichen Verletzten kommen.“ Wie das Gericht den Umstand der Waffe bewerten wird, bleibt abzuwarten.
Das Gutachten
Doch welche Rolle spielten der Alkohol und die Medikamente, die der Angeklagte, der unter depressiven Episoden leidet, im Vorfeld der Tat zu sich genommen haben will? Laut Einschätzung des psychologischen Gutachters, Michael Zappe, sei nicht mehr im Detail nachvollziehbar, wie hoch der Alkoholpegel zum Tatzeitpunkt war. „Es ist auch von einer gewissen Alkoholtoleranz auszugehen“, sagte er. Für eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt gebe es jedoch keine Grundlage. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass bei dem Angeklagten die Einsicht oder die Steuerung zum Tatzeitpunkt eingeschränkt waren. Da es insgesamt ein sehr planvoller und zielstrebiger Tatablauf gewesen sei.
Doch warum kann sich der Angeklagte nur an so wenig erinnern? Das will auch Vorsitzende Richterin Jana Huber wissen: „Können Sie uns etwas zu den Gedächtnislücken sagen? Die nehmen meinem Eindruck nach zu.“ Es gebe verschiedene Gründe für Erinnerungslücken, wie zum Beispiel ein Rauschzustand, mit der Zeit würden diese jedoch kleiner werden, erläutert Zappe. Was im aktuellen Fall jedoch seiner Einschätzung nach zum Tragen käme, seien Verdrängungsmechanismen. „Das Ganze ist hoch schambesetzt für ihn. Da kann es zu einem psychodynamischen Veränderungsprozess kommen“, sagt der Gutachter.
Staatsanwalt fordert elf Jahre
Das Gericht beendete am zweiten Prozesstag die Beweisaufnahme und startete die Schlussvorträge. Für Staatsanwalt Michael Koch ist bewiesen, dass der Angeklagte mit „absolutem Tötungswillen“ gehandelt hat. Laut seiner Einschätzung ist das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Er sah auch keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte freiwillig vom Mordversuch zurückgetreten ist. „Der Angeklagte hat nichts versucht, um den drohenden Tod zu verhindern, sondern im Gegenteil, er ist geflüchtet“, sagte Koch. Und auch in den Sprachnachrichten, die der Angeklagte anschließend an seine Kinder verschickt habe, sei er davon ausgegangen, dass der Versuch erfolgreich war. Dementsprechend forderte er für den Angeklagten eine Haftstrafe von elf Jahre. Ein Strafmaß am oberen Ende des Rahmens.
Die Plädoyers von Rechtsanwalt und Nebenklage sowie das Urteil werden für Dienstag, 26. November (9 Uhr), erwartet.












