Die Polizei hat am Mittwochabend am Goldbergsee einen Wilderer auf frischer Tat ertappt. Der 39-jährige Mann hatte – ausgestattet lediglich mit einem Stock und einer daran befestigten Schnur – bereits zwei Fische geangelt. Das ist ohne Angelschein jedoch nicht erlaubt.
Deshalb wird gegen den Mann jetzt wegen Fischwilderei ermittelt, wie es im Polizeibericht heißt.
Geldstrafe droht
Als Fischwilderei wird laut Paragraf 293 des deutschen Strafgesetzbuches unter anderem „die Verletzung eines fremden Fischereirechts“ bezeichnet. Sie kann mit einer Geldstrafe oder – im Extremfall – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Lesen Sie auch: