Auf ein umfangreiches Verfahren hat sich die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Klaus Halves eingestellt. Im Prozess gegen den 61-jährigen Achim B. aus Lichtenfels setzte die Kammer zunächst fünf Verhandlungstage an.
Mit Messer bedroht
Vorgeworfen wird Achim B. am 18. März dieses Jahres Alexandra D., mit der er von 2021 bis Oktober 2023 liiert war, mehrfach vergewaltigt zu haben. Laut Anklageschrift trafen sich beide nach einem gemeinsamen Cafébesuch im Stadtgebiet Bad Staffelstein zufällig wieder. Der Angeklagte bot der Geschädigten an, sie nach Hause zu fahren. Dies geschah aber nicht. Bei Ebensfeld bog er in einen Feldweg ein, zog unvermittelt ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 19 Zentimeter heraus und hielt es dem Opfer mit der Forderung an den Hals, dass sie sich ausziehen soll.
Bei dem Versuch, das Messer abzuwehren, wurde Alexandra D. am Zeige- und Mittelfinger verletzt. Aus Angst gab die Geschädigte der Forderung nach und es kam zu der ersten mehrfachen Vergewaltigung, wobei er die Frau schwer erniedrigte. Als der Angeklagte von der Beifahrertür zur Fahrertür ging, nutze das mutmaßliche Opfer, das sich zwischenzeitlich wieder angezogen hatte, den Moment, um zu flüchten. Der Angeklagte folgte ihr und zog sie an den Haaren zum Fahrzeug zurück. Damit war laut Anklage das Martyrium der Alexandra D. aber noch nicht beendet.
Während der Fahrt in Richtung Karolinenhöhe bei Lichtenfels forderte der Angeklagte sein Opfer aus, sich wieder auszuziehen. Weil er die Frau bedroht haben soll, soll sie das getan haben. Schon während der Fahrt kam es dann zu Berührungen im Intimbereich. An einem Parkplatz bei der Karolinenhöhe angekommen, soll der Angeklagte die Geschädigte gezwungen haben, sich in den Kofferraum seines Kombis zu legen, um sie ein weiteres Mal zu vergewaltigen. Nachdem er von seinem Opfer abgelassen hatte, fuhr er demnach mit der Geschädigten zu einem Parkplatz bei Stublang, wo die beiden auf die Zeugin Stefanie L. trafen. Nach einem kurzen Aufenthalt fuhr der Angeklagte Alexandra D. nach Ebensfeld, wo er sie dann gehen ließ. Die Geschädigte erstattete sofort Anzeige.
Auf der Flucht Polizei gerammt
Doch damit waren die Vorwürfe von Staatsanwältin Bianca Franke noch nicht am Ende. Aufgrund der Anzeige warteten zwei Polizeibeamte vor dem Wohnanwesen des Beschuldigten. Als Achim B. ankam, stieg Polizeikommissar P. aus seinem Dienstfahrzeug aus und versuchte den Angeklagten anzusprechen. Achim B. soll daraufhin Gas gegeben haben, um zu flüchten. Beamte in einem weiteren Wagen wollten ihn demnach stoppen und stellten sich in die Mitte der Fahrbahn. Anstatt anzuhalten, fuhr der Angeklagte ungebremst weiter und wollte um das Polizeifahrzeug herum. Von Erfolg war das nicht gekrönt. Neben dem Polizeifahrzeug wurden noch zwei weitere geparkte Autos beschädigt. Nachdem der Airbag im Fluchtfahrzeug auslöste, stoppte der Angeklagte seine Fahrt und wurde vor Ort noch festgenommen und bereits einen Tag später, am 19. März, in Untersuchungshaft überstellt. Ein Polizeihauptmeister erlitt durch den Zusammenstoß ein Knalltrauma. Am Polizeifahrzeug entstand ein Sachschaden von 30.000, Euro bei den beiden Zivilfahrzeugen von insgesamt 16.000 Euro.
Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft klagte Achim D. wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, verbotenem Kraftfahrzeugrennen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte an. Die Verhandlung hatte kaum begonnen, da musste Richter Klaus Halves sie wieder unterbrechen. Grund hierfür war der Antrag von Verteidiger Peter Christ auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Verhandlung. In geheimer Sitzung beschloss die Kammer, die Öffentlichkeit während der Einlassung und Vernehmung des Angeklagten, der Aussage der Geschädigten, den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie dem letzten Wort des Angeklagten auszuschließen. Abgelehnt wurde das Ansinnen der Verteidigung, die Öffentlichkeit komplett auszuschließen.
Sehr ausführlich schilderte der vorbestrafte Familienvater, der in einem Stadtteil von Lichtenfels wohnt, seine persönlichen Lebensumstände. Ob und inwieweit diese Angaben im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Taten stehen, ließ sich nicht erschließen. Bevor Achim B. seine Einlassung abgab, wurde die Öffentlichkeit von der Teilnahme an dem Prozess ausgeschlossen. Die Verhandlung soll am 4. Oktober ab 9 Uhr fortgesetzt werden.












