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Fall Eva-Maria H.
Revision nach Mordurteil eingelegt - Fristen laufen
Mord-Prozess Coburg: Wissenschaftlerin Eva Maria getötet
 // Foto: Jonas Christmann
Coburg – Nach dem Mord-Urteil im Fall der getöteten Eva-Maria H. hat der Verteidiger des verurteilten Revision eingelegt. Was das jetzt bedeutet.

Was sind Revision und Berufung

Der Verteidiger des am vergangenen Freitag verurteilten Alexander G. hat Revision eingelegt. Zuvor hatte das Gericht ihn wegen Mordes verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

Mit der Revision hat der Verteidiger Michael Linke zunächst eine Frist eingehalten. Die Revision begründen kann er erst, wenn die Urteilsbegründung schriftlich zugestellt worden ist. Für die weiteren Schritte sind Fristen vorgesehen. Nach Angaben des Landgerichts Coburg muss die Urteilsbegründung fünf Wochen nach der Verkündung zugestellt werden, diese Frist würde in diesem Fall gelten. 

Dann beginnt die Frist, innerhalb der die Verteidigung die Revision begründen kann, die wiederum umfasst einen Monat. Insgesamt dürfte es also rund neun Wochen dauern, bis klar ist, ob und wie die Verteidigung die Revision begründet. Rein technisch gesehen ist es auch möglich, dass die Revision zurückgezogen wird.


Revision und Berufung: der Unterschied

Der wesentliche Unterschies zwischen Berufung und Revision ist: Bei der Berufung wird das gesamte Verfahren überprüft. Das heißt, der Prozess findet neu statt, es gibt eine neue Beweisaufnahme, es können neue Beweismittel eingebracht werden.

Bei der Revision wird auf Rechtsfehler geprüft. Also: Hat das Gericht Verfahrensfehler gemacht? Hat es geltendes Recht falsch angewendet? Die im Fall vorliegenden Tatsachen werden dabei nicht geprüft.

Normalerweise findet die Revisionsüberprüfung schriftlich statt, ohne Präsenztermine. Ist die Revision erfolgreich, wird üblicherweise das Urteil aufgehoben und das Gericht entscheidet erneut.

Gegen ein Revisionsurteil ist keine Berufung mehr möglich. 

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