Winter 2024: Eine 40-jährige Frau wird tagelang vermisst, eine großangelegte Suchaktion erstreckt sich über die Stadt und das Umland. Tage später wird sie tot aufgefunden. Tatverdächtig: ein 37-Jähriger, der ebenso wie die 40-Jährige beim THW engagiert war. Nun kommt es zum Mordprozess. Doch was ist bisher bekannt? Wie lange wird der Prozess dauern und gibt es eine Nebenklage?
Hinweis Sexueller Missbrauch
Im folgenden Artikel geht es um sexuellen Missbrauch. Wenn das Thema Sie belastet oder Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ wenden (Tel.: 0800 22 55 530, Telefonzeiten Mo., Mi., Fr.: 9 -14 Uhr, Di, Do: 15-20 Uhr). Das Hilfe-Telefon berät anonym, kostenfrei und mehrsprachig (u.a. in Gebärdensprache).
Was ist passiert?
- 30. November 2024 (Samstag): Eine 40-jährige Frau nimmt an einer Veranstaltung des THW in Dörfles-Esbach teil. Sie wohnt in Cortendorf, Coburg.
- 2.–3. Dezember: Sie erscheint nicht zur Arbeit. Ihr Arbeitgeber meldet sie als vermisst. Die Polizei beginnt mit der Suche, inklusive Hubschraubereinsatz.
- 4. Dezember: Öffentlich wird bekannt, dass sie vermisst wird. Letzter bekannter Aufenthaltsort: Industriestraße in Dörfles-Esbach.
- 5. Dezember: Die Kriminalpolizei übernimmt die Ermittlungen und durchsucht das Umfeld ihrer Wohnung.
- 6. Dezember (Vormittag): Großeinsatz beim Coburger Entsorgungsbetrieb (CEB), Müllsäcke aus Cortendorf werden durchsucht.
- 6. Dezember (Nachmittag): Die Frau wird tot aufgefunden. Die Polizei spricht von einem Tötungsdelikt. Ein 37-jähriger Mann, den sie kannte, wird als Tatverdächtiger festgenommen.
- Im Juni hat die Staatsanwaltschaft Coburg die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen den 37-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes zur 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Coburg erhoben.
Was ist über den mutmaßlichen Tathergang bekannt?
Hinweis: Im folgenden Absatz wird der mutmaßlich Tathergang erläutert. Die Schilderung enthält Beschreibungen von Gewalt und sexuellem Missbrauch.
Als die Staatsanwaltschaft im Juni die Anklageerhebung bekannt gab, wurden auch erstmals erste Ermittlungsergebnisse kommuniziert. Laut der Mitteilung hätten der Angeschuldigte und das spätere Opfer sich beim Technischen Hilfswerk (THW) kennengelernt und angefreundet. „Da die Frau seine Annäherungsversuche stets abgelehnt und der Angeschuldigte sich durch Äußerungen zu seiner Person herabgesetzt gefühlt habe, soll er bereits in den Tagen vor dem 30. November 2024 geplant haben, die 40-Jährige zu töten“, so die Mitteilung.
Der Angeschuldigte habe die 40-Jährige am Abend des 30. November in seine Wohnung gelockt und dort noch im Flur mit einem zuvor zurechtgelegten Kabel die ahnungslose Frau von hinten zu Tode gewürgt. Anschließend soll der Angeschuldigte die Getötete ins Schlafzimmer gebracht und sich auf dem Ehebett an der Leiche sexuell vergangen haben. Nach der Tat soll er die Leiche zunächst in einem Abstellraum der Wohnung versteckt und sie dann am 3. Dezember 2024 in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt haben.
Wann findet der Prozess statt?
Der Auftakt der Verhandlung ist am 3. September 2025 am Landgericht Coburg. Angesetzt sind insgesamt fünf Prozesstage. Laut aktueller Planung soll der Prozess bis Ende September abgeschlossen sein. Die weiteren Verhandlungstage sind: Dienstag, 9. September, Mittwoch, 10. September, Mittwoch, 17. September, Freitag, 19. September.
Gibt es eine Nebenklage?
Wie Pressesprecher des Landgerichtes Timm Hain bestätigt, ist keine Nebenklage zugelassen.
Was ist eine Nebenklage eigentlich?
Betroffene bestimmter Straftaten – etwa sexueller Missbrauch, vorsätzliche Körperverletzung, Stalking oder schwere Fälle von Freiheitsberaubung – haben das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen, sofern der oder die Beschuldigte zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war (es gibt auch Ausnahmen). Auch Angehörige von durch Straftaten Getöteten können Nebenklage erheben. Wie zum Beispiel im Fall Natalia, der Coburg 2023 beschäftigt hat.
Nebenkläger dürfen an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, erhalten umfassende Auskünfte und können eigene Anträge stellen oder Rechtsmittel einlegen – müssen dies aber nicht. Die Nebenklage kann mit oder ohne anwaltliche Vertretung beantragt werden, und es entstehen keine zusätzlichen Pflichten. Entscheidungen des Gerichts werden ihnen automatisch zugestellt, und sie haben erweiterte Rechte auf Akteneinsicht und Information.













