Zwei sehr ernste Dinge muss man sich bei diesem Prozess immer wieder vor Augen führen. Erstens: Der 55 Jahre alte Angeklagte Oliver N. leidet nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter einer schizoaffektiven Erkrankung, also einer Mischung aus Depression und Schizophrenie. Möglicherweise wird er deshalb für schuldunfähig erklärt.
Mutmaßlicher Brandstifter um keine Ausrede verlegen

Coburg – Ein Nickerchen auf einem Klappstuhl statt einer Brandstiftung am Rathaus? Ein 55-Jähriger sieht sich nicht als Täter, sondern als Opfer. Und dann ist da noch eine mysteriöse Wunde.