Urteil in Coburg
Der Sex war freiwillig – aber trotzdem verboten
Es soll keine „Liebesbeziehung“ gewesen sein, sondern eher ein „Erfahrungsaustausch“. Vor Gericht landete der viermalige Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen deshalb, weil die Frau noch nicht einmal 14 Jahre alt und somit rechtlich noch ein Kind war.
Foto: Vasyl, adobe stock
Coburg – Ein 21-Jähriger schlief mehrmals mit einer 13-Jährigen. Trotz Einvernehmlichkeit gilt das als „schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“. Deshalb drohte dem jungen Mann zunächst eine hohe Haftstrafe.
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