Das letzte Wort im Mordprozess in Coburg ist gesprochen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Verurteilten im sogenannten THW-Fall verworfen. Das Gericht hat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Coburg vom 19. September 2025 festgestellt.
Außergewöhnlich grausame Tat
Das Landgericht hatte den zum Tatzeitpunkt 37-jährigen Angeklagten für schuldig befunden, eine 40-jährige Bekannte im November 2024 in seiner Wohnung erdrosselt zu haben, und ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte hatte nach dem Urteil im vergangenen September Revision eingelegt.
Das Urteil des Landgerichts Coburg ist damit rechtskräftig.















