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Verbrechen in Coburg
Urteil im THW-Mord ist rechtskräftig
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Michael Linke am fünften Prozesstag.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Michael Linke am fünften Prozesstag. // Foto: Julia Scholl
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Coburg – Eineinhalb Jahre nach der Tat in Coburg ist der Fall jetzt endgültig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat im THW-Mordprozess entschieden.
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Das letzte Wort im Mordprozess in Coburg ist gesprochen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Verurteilten im sogenannten THW-Fall verworfen. Das Gericht hat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Coburg vom 19. September 2025 festgestellt.

Außergewöhnlich grausame Tat

Das Landgericht hatte den zum Tatzeitpunkt 37-jährigen Angeklagten für schuldig befunden, eine 40-jährige Bekannte im November 2024 in seiner Wohnung erdrosselt zu haben, und ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte hatte nach dem Urteil im vergangenen September Revision eingelegt. 

Das Urteil des Landgerichts Coburg ist damit rechtskräftig.

 

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