Wie geht's weiter mit dem "Hungry Highlander"? Auf diese Frage gibt es auch nach der Gerichtsverhandlung am Dienstag noch keine Antwort. In der fast eineinhalbstündigen Sitzung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts wurde allerdings deutlich, wie verhärtet die Fronten zwischen dem jetzigen Eigentümer des Gebäudes in der Steingasse 11 und dem Wirt der beliebten Kneipe sind.
Unter anderem schlug Richter Timm Hain vor, bei einem Gütetermin nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, die vor allem aus einem neuen, diesmal hieb- und stichfesten Mietvertrag bestehen müsste. Doch Rechtsanwalt Harald Stelzner, der den Eigentümer vertritt, lehnte dies nach Rücksprache mit seinem nicht anwesenden Mandanten ab. So steht weiterhin die Räumungsklage im Raum, gegen die sich der Wirt John Holmes wehrt, weil er auf einen Mietvertrag aus dem Jahre 2007 pocht, der noch bis 2027 läuft.
Vorwurf: "Glatte Lüge!"
Harald Stelzner versuchte in der Verhandlung aufzuzeigen, dass der 2007 zwischen John Holmes und dem damaligen Eigentümer geschlossene Vertrag etliche Formfehler enthält. So gibt es zum Beispiel keine konkreten Quadratmeter-Angaben zur vermieteten Fläche, die sich allerdings im Laufe der Jahre auch immer wieder änderte.
John Holmes räumte vor Gericht ein, dass manches "vielleicht etwas schräg formuliert" sei. Doch das passiere eben, wenn "ein Mann aus Schottland", also er, und "ein Mann aus der Türkei", der damalige Eigentümer, einen Vertrag aufsetzen. "Aber es gab nie Probleme!"
Kleinere Verstöße?
Ebenso versuchte Harald Stelzner darzulegen, dass sich John Holmes seit dem Eigentümerwechsel Anfang 2020 immer wieder kleinere Verstöße geleistet habe - doch der Wirt konnte das vor Gericht immer gut erklären beziehungsweise sogar widerlegen.
Beispiel: 2020 baute John Holmes im Innenhof ein bewegliches Podest, das bei Konzerten als Bühne dienen kann, das aber vor allem auch eine unschöne Eisentür zum Keller verdecken sollte. Dass ein Podest in den Innenhof gebaut werde, sei seinem Mandanten zwar bekannt gewesen, sagte Harald Stelzner.
Er hätte aber nicht gewusst, dass es sich an genau dieser Stelle befinden soll. John Holmes bezeichnete das vor Gericht als "glatte Lüge". Der Einbau sei sehr wohl mit dem Eigentümer genau abgesprochen gewesen, und der Eigentümer habe sogar die Materialkosten übernommen.
"Geschäftsschädigend!"
Auch bei weiteren Detailfragen ergaben sich ungewöhnliche Differenzen. Zum Beispiel wollte der Richter wissen, wie genau der Eigentümer die Räumlichkeiten der Kneipe überhaupt kenne. "Von außen auf jeden Fall", sagte Harald Stelzner, woraufhin John Holmes erzählte, dass der Eigentümer doch mindestens 15 Jahre lang immer wieder Gast im "Highlander" gewesen sei.
Auf diese Weise sei es ja auch 2020 zum Verkauf gekommen: Der damalige Eigentümer wollte sich von der Immobilie trennen; und als John Holmes hörte, dass angeblich ein Schnellimbiss ein Auge auf das Gebäude geworfen hat, brachte er einen guten Freund als Käufer ins Gespräch.
Verkauf an den Freund
Der Verkauf an diesen Freund kam dann auch tatsächlich zustande. Harald Stelzner bezeichnete es jetzt rückblickend als "schwer abzugrenzen", ob die Kaufentscheidung seines Mandanten eventuell dadurch "beeinflusst" worden sei, dass er Holmes gut kenne. John Holmes wiederum sagte, dass er den Verkauf an den Freund sogar vermittelt habe: "Und er hat gesagt, dass das doch super für uns wäre, weil wir jetzt beide auf lange Zeit eine Sicherheit hätten."
Harald Stelzner merkte in diesem Zusammenhang an, dass dies "eher ein unverbindliches Geplaudere" gewesen sein dürfte und keinesfalls eine verbindliche Zusage. Da warf wiederum Jochen Nachtigall als Anwalt von John Holmes ein, dass es zu diesem Zeitpunkt auch gar keine verbindliche Zusage gebraucht habe, weil der Vertrag ja ohnehin noch bis 2027 lief.
Wirbel um einen Pressetermin
Ein weiterer Streit entbrannte an einem Pressetermin, bei dem John Holmes Mitte 2021 über das Zerwürfnis mit seinem Vermieter informierte. Der Wirt sah sich zu diesem Schritt gezwungen, wie er erklärte, weil in Coburg längst Gerüchte kursierten, dass der "Highlander" bald schließen muss. Das sei "geschäftsschädigend" gewesen. Harald Stelzner sah das komplett anders: Mit dem Pressetermin habe der Wirt dem Vermieter schaden wollen. In Richtung Holmes sagte er: "Das war eine Kampagne, die Ihnen jetzt auf die Füße fällt!"
Richter Timm Hain fragte beide Parteien, ob sie eine gütliche Einigung noch für möglich halten. Während Jochen Nachtigall sofort mit "Ja, gerne" antwortete, zeigte sich Harald Stelzner sehr skeptisch. Denn: "Es wurde schon relativ viel Porzellan zerschlagen."
Droht eine Erhöhung der Miete?
Um Rücksprache mit seinem Mandanten halten zu können, beantragte Stelzner eine Unterbrechung der Sitzung. Doch auch danach blieb es kompliziert. Stelzner teilte mit, dass ein Vergleich zwar immer möglich sei, doch dass sein Mandant beim Aufsetzen eines neuen, wasserdichten Vertrages keinesfalls den "Status quo" beibehalten wolle.
Auf mehrmaliges Nachfragen der Holmes-Seite, ob damit eine Erhöhung der Miete gemeint sei, antwortete Stelzner mit: "Möglicherweise." Auch der Richter musste ein paar Mal nachhaken, bis es endlich eine eindeutige Antwort auf die Frage nach einem möglichen Gütetermin gab: "Nein", sagte Stelzner. Die Sitzung wurde daraufhin beendet.
Wie und wann es weitergeht, war bis zum späten Nachmittag unklar. Auf jeden Fall wollen alle Beteiligten nun noch einmal diverse Schriftsätze genauer unter die Lupe nehmen, der Richter zum Beispiel den Kaufvertrag von 2020. In den kommenden Wochen dürfte dann wohl ein erneuter Verhandlungstermin angesetzt werden.









