Wegen Beleidigung auf X Außenministerin Baerbock stellt Strafantrag in Coburg Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) beim Treffen der G7-Außenminister. // Britta Pedersen/dpa von Redaktion TEILEN  23.05.2024 Coburg/Kronach – Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wehrt sich juristisch gegen eine Beleidigung. Baerbock hat bei der Staatsanwaltschaft Coburg Strafantrag gegen einen Mann aus Ludwigsstadt (Landkreis Kronach) gestellt. Der Mann hatte Baerbock in einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst „X“ (vormals Twitter) demnach offenbar als „dümmste Außenministerin der Welt“ bezeichnet. +++ Bleiben Sie mit dem Coburger Tageblatt auf dem Laufenden und holen Sie sich jetzt unsere kostenlosen Newsletter. +++ Die Staatsanwaltschaft Coburg bestätigte den Eingang des Strafantrages. Gegenstand ist der § 188 Absatz I Strafgesetzbuch. Der lautet: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“ Lesen Sie auch Hasskommentare im Internet Schutz statt Hetze: Sport will gegen Hass im Netz vorgehen Sportlerinnen und Sportler sind immer wieder Opfer von Internetkriminalität. Teilweise erhalten sie sogar Morddrohungen. Für den deutschen Sport ist eine Grenze längst überschritten.