Diskussion in Coburg
Hitler-Putin-Kunstwerk: Staatsanwaltschaft nimmt Stellung
Kniffliger Fall in Coburg: Auch die bloße Abbildung des Konterfeis von Hitler gilt in Deutschland bereits als Verwenden eines „verfassungswidriges Kennzeichen“. Und wie ist es mit einem halben Konterfei?
Oliver Schmidt
Oliver Schmidt von Oliver Schmidt Coburger Tageblatt
Coburg – Fällt das umstrittene Gemälde in der Judenberg-Unterführung unter „Kunstfreiheit“?

Alex wirkt geknickt: Mit seinem Hitler-Putin-Kunstwerk in der Judenberg-Unterführung wollte der Coburger Sprayer doch eigentlich nur zum Nachdenken über die Aggressionen des russischen Präsidenten anregen. So steht über den Konterfeis der beiden Gesichtshälften ja auch noch der Satz: „Geschichte wiederholt sich?!“ Doch am Wochenende war ihm Post von der Coburger Kriminalpolizei ins Haus geflattert: Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Alex eingeleitet.

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