„Soll im Zusammenhang mit dem Neubau des Hallenbades im Aquaria Coburg auch das Freibad mit einem Schwimmbecken mit 50 Metern Länge und Sprungturm, Kinderplanschbecken und Wellenbad hergestellt werden?“
So lautet die Frage auf dem Unterschriftenzettel, den die FDP entworfen hat. Ab Samstag will sie damit beginnen, Stimmen zu sammeln, zunächst in der Fußgängerzone. „Wir rechnen bis zur Kommunalwahl ausreichend Unterschriften zur Einreichung beisammen zu haben“, schreiben die Unterzeichner.
Aber: Warum diese Aktion? Die Neugestaltung des Aquaria ist im Sommer mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen worden, Finanzierungsvolumen rund 60 Millionen Euro, von denen die Stadt 50 Millionen stemmen soll. Bereits in den Monaten davor hatte die FDP immer wieder gefordert, das Freibad in seiner Größe zu belassen und nicht nur, wie nun zunächst vorgesehen, ein Hallenbad mit Außenbereich zu errichten. Die Partei hatte unter anderem das Heranziehen privater Geldgeber in die Diskussion gebracht, zudem eine Online-Petition gestartet: „Stoppt die Abschaffung des Coburger Freibades“. Bis Dienstag hatte die Petition 1495 Unterzeichner.
“Die SÜC führen das Bad wie eine Behörde.
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Das nennt die FDP nun auch als Grund, ein Bürgerbegehren initiieren zu wollen: „Unsere online Petition zum Erhalt des Freibades in Coburg mit reger Beteiligung und eindeutigem Ergebnis hat uns darin bestärkt, das Thema weiter zu verfolgen.“ Das Ganze sei eine Maximalforderung an die Stadt, damit die sich weiter mit dem Problem auseinandersetze, sagt Michael Zimmermann, Kreisvorsitzender der FDP Stadt Coburg. „In vielen anderen Städten ist das auch möglich, ein Hallenbad UND ein Freibad zu haben. Das würde auch eine Attraktivitätssteigerung für Coburg bedeuten.“
Mehrkosten, die dadurch gegenüber dem aktuellen Entwurf entstünden, könne man auch im Zusammengehen mit privaten Partnern stemmen: Über mehr attraktive Angebote mehr Einnahmen generieren, sagt Zimmermann auf Nachfrage. Ähnliche Forderungen hatte die FDP in den vergangenen Monaten auch im Stadtrat gestellt, das hatte allerdings im Juli zu einer klaren Aussage im Stadtrat in Richtung FDP von OB Dominik Sauerteig (SPD) geführt.
Details zu der Finanzplanung sind jetzt aber im Aufruf zum Bürgerbegehren nicht formuliert. Vorschläge hat Zimmermann aber schon: „Die SÜC führen das Bad wie eine Behörde. Man kann das mit privaten Partnern viel attraktiver machen, zum Beispiel, wenn man dort Yoga-Kurse anbietet oder Schaumpartys für Jugendliche.“
“Das Coburger Bad braucht keine Rettung, ob die FDP eine Rettung benötigt, das steht auf einem anderen Blatt.
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Bei anderen Fraktionen im Stadtrat kommt der neuerliche Vorstoß der FDP nicht gut an. Pro Coburg-Fraktionschef Jürgen Heeb: „So etwas auf den Weg zu bringen, ohne zu erklären, wer das bezahlen soll, finde ich mindestens merkwürdig. Und was zum Teil in der Begründung für das Ansinnen steht, stimmt einfach nicht. Dieses Konzept ist mehrheitlich verabschiedet worden. Ein Konzept, das Schwerpunkte berücksichtigt wie das Schwimmen lernen, Vereinsschwimmen und öffentliche Nutzung. Und das Konzept führt dazu, dass wir ganzjährig mehr Fläche nutzbare haben.“ Zudem würde es auch nachträglich erlauben, Außenflächen nachzurüsten. Aber man müsse mit dem rechnen, was man bezahlen könne.
SPD-Fraktionschef und Ex-OB Norbert Tessmer kritisiert den Vorstoß scharf: „Unter der Überschrift ‚Rettet unser Freibad‘ wird um Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheides geworben. Eine Rettungsaktion setzt eine Gefahrenlage, ja eine Bedrohungssituation voraus. Im Falle des Neubaus des Coburger Bades kann man deshalb eine Rettungsaktion ausschließen, denn ist überhaupt nichts in Gefahr, vielmehr ist das ganze Gegenteil der Fall. Das Vorhaben sieht ein auf die Bedürfnisse der Badegäste und des Sportes abgestimmte attraktive Planung vor, die doppelt so viel an Wasserfläche mit variablen Nutzungen vorsieht. Dem finanziellen Spielraum und dem veränderten Nutzungsverhalten der Badegäste, darin war sich die Mehrheit des Stadtrats einig, ist es geschuldet, dass zunächst nur eine kleinere Fläche im Außenbereich vorgesehen ist. Es wurde in den Vorbereitungssitzungen stets betont, dass genügend Flächen vorhanden sind, um zu einem späteren Zeitpunkt die Nachrüstung eines 50-Meter-Beckens im Außenbereich vorzunehmen.“
„Insofern handelt es sich um eine Nebelkerze der Initiatoren, die in der Nähe zu den Kommunalwahlen so gezündet ist, um in Ermangelung anderer Themen wenigstens einigermaßen im Gespräch zu bleiben. Fazit: Das Coburger Bad braucht keine Rettung, ob die FDP eine Rettung benötigt, das steht auf einem anderen Blatt.“
Das sagt OB Sauerteig
„Das Sammeln von Unterschriften zur Beantragung eines Bürgerentscheids ist ein legitimes Instrument der bayerischen Gemeindeordnung. Es ist rechtlich und tatsächlich aber an verschiedene Bedingungen geknüpft. Es sollte daher mit Bedacht, verantwortungsvoll und gut vorbereitet eingesetzt werden sowie eine sehr konkrete Fragestellung formulieren. Und keine Fehlinformationen beinhalten. Ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann abschließend noch nicht beurteilt werden.
Ganz grundsätzlich sind Teile dessen, was die Initiatoren fordern, auch aus meiner Sicht wünschenswert. Teile der FDP-Wunschliste sind zudem bereits mit den bisherigen Beschlüssen des Stadtrats abgedeckt und hätten nicht Teil einer Fragestellung für einen Bürgerentscheid sein müssen. So wurde die Stadtverwaltung und die SÜC im Nachgang des Stadtrats-Beschlusses durch mich beauftragt, mögliche Förderungen für eine Erweiterung auch der Außenbereiche auszuloten. Gerade mit Blick auf Coburgs Familien ist in den bisherigen Planungen sehr viel mehr als ein nun gefordertes ‚Kinderplanschbecken‘ im Außenbereich vorgesehen.
In Zeiten, in denen kommunale Haushalte in ganz Deutschland unter Finanzierungsproblemen leiden, ist aber nicht jedes wünschenswerte Projekt auch tatsächlich finanzierbar. Leider verlieren die Initiatoren zu diesem Aspekt kein Wort. Hilfreich wäre es daher sicher, eine konkrete Aussage von den Initiatoren darüber zu erhalten, wo der Betrag von über 30 Millionen Euro für Wellenbecken, neues 50-Meter-Außenbecken und Springerbecken herkommen soll.
Der kürzlich beschlossene Haushalt, der auch den Zuschuss an die SÜC für den Badneubau umfasst, wurde einstimmig und damit auch mit der Stimme von Herrn Dr. Zimmermann beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatung wäre Raum gewesen, weitere hohe Millionenbeträge für ganz konkrete Freibadwünsche zu beantragen. Das ist nicht erfolgt. Ob der nun gewählte Weg in dieser konkreten Ausgestaltung und Formulierung der Sache wirklich dienlich ist, oder er nicht vielmehr lediglich der Stimmungsmache dient, müssen die Initiatoren selbst bewerten. Und verantworten.“
So funktioniert ein Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) geregelt. Demnach müssen bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 50.000 Menschen sieben Prozent ihre Unterschrift leisten. Und die müssen „am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürgerinnen oder Gemeindebürger sind. Für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften ist das von der Gemeinde zum Stand dieses Tages anzulegende Bürgerverzeichnis maßgebend.“
Sollte das FDP-Begehren diese Zahl erreichen, muss der Stadtrat unverzüglich, aber innerhalb eines Monats, über die Zulässigkeit entscheiden. Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss dann innerhalb von drei Monaten abgestimmt werden.












