Neuer Versicherungstarif
Flutkatastrophe: HUK Coburg zieht Konsequenzen
Fatale Flut im Juli 2021: Viele Menschen im Ahrtal (hier: Altenahr-Kreuzberg) verloren ihr komplettes Hab und Gut.
Fatale Flut im Juli 2021: Viele Menschen im Ahrtal (hier: Altenahr-Kreuzberg) verloren ihr komplettes Hab und Gut.
Boris Roessler/dpa
Oliver Schmidt von Oliver Schmidt Coburger Tageblatt
Coburg – Die Versicherungsgruppe erklärt: Ohne einen Elementarschaden-Schutz wird bei ihr keine Wohngebäudeversicherung mehr verkauft. Außerdem wurde ein Hilfsverein gegründet.

Für viele Menschen, die 2021 von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen waren, gab es anschließend auch noch Frust mit der Versicherung. Denn sie hatten zwar eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, doch „Elementarschäden“ wie eben etwa durch eine Überschwemmung waren nicht abgedeckt.

Die HUK Coburg hat darauf reagiert und bietet einen neuen Tarif an. Dieser beinhaltet automatisch einen Mindestschutz, der vor existenziellen Schäden schützt. Der Wohngebäudetarif umfasst eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. Wer eine komplett umfassende Deckung ablehnt, erhält immer noch einen Elementarschaden-Schutz, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 100.000 Euro.

„Ohne diesen Elementarschaden-Schutz wollen und werden wir unsere Wohngebäudeversicherung nicht mehr verkaufen“, sagt HUK-Vorstandssprecher Klaus-Jürgen Heitmann. Insgesamt seien seit Verkaufsstart im September 2022 bereits knapp 40.000 Tarife verkauft worden – in 75 Prozent der Fälle wurde die komplette Deckung mit 500 Euro Selbstbehalt gewählt.

Hilfsverein gegründet

Um Menschen in extremen Situationen nicht schutzlos zu lassen, wurde im Oktober 2021 der Verein „HUK hilft“ gegründet und von der Versicherungsgruppe mit zehn Millionen Euro ausgestattet. Bis heute wurde nach Angaben des Vereins bereits etwas mehr als eine Million Euro ausgezahlt.

Kerstin Bartels, die Vorstandsvorsitzende des Vereins, erklärt dazu: „Auch wenn wir im ersten Schritt fast überwiegend Menschen unterstützt haben, die durch die Flutkatastrophe betroffen waren, so steht der Verein doch allen Menschen offen.“ Gefördert werden grundsätzlich natürliche Personen, die in eine ihre Existenz gefährdende Notlage geraten sind. Weitere Infos und auch ein Antragsformular gibt es auf www.hukhilft.de

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