Ein überdimensionaler Sektflaschen-Ballon wünscht „Happy New Year“. Ein Überbleibsel der Silvesterparty im „Feierraum“ – und vielleicht ein gutes Omen für das neue Jahr, in dem der Streit im Steinweg endlich beigelegt werden könnte.
Seit Monaten eskaliert der Konflikt. Denn in Coburgs Feiermeile prallen die Interessen von Gastronomen und Anwohnern aufeinander. Streitpunkt: Lärm. Auf die erste Lärmbeschwerde eines Anwohners gegen den Feierraum, folgten zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Bayreuth. Das Ergebnis im Dezember: Die Stadt Coburg wurde verpflichtet, gegenüber dem Betreiber des Feierraums Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen.
In beiden Verfahren hat das Gericht es der Stadt Coburg überlassen, die „geeigneten Maßnahmen“ selbst zu bestimmen. Um Klarheit über die Situation zu schaffen, wurde eine Schallmessung anvisiert.
Das Ergebnis des Gutachtens
Dieses Gutachten zur Körperschallmessung wurde zwar von der Stadt befürwortet und unterstützt. Beauftragt und bezahlt wurde es aber durch Feierraum-Betreiber Stefan Guzik.
Erstmals geplant waren Schallmessungen Anfang Dezember – im Feierraum und auch in der Wohnung des sich beschwerenden Anwohners. Doch dieser verweigerte zunächst die Messung in seiner Wohnung. Einer späteren Messung, die die Stadt angeordnet hatte und die Mitte Dezember stattfand, stimmte er dann zu. Kurz vor Weihnachten lagen die Ergebnisse des Gutachtens vor. Anfang Januar konnte unsere Redaktion das Gutachten nun einsehen.
Was wurde festgestellt?
Betreiber Stefan Guzik hatte die Experten der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH aus Nürnberg beauftragt. Gemessen wurde zunächst unter Maximalauslastung der Musikanlage. „Uns haben die Ohren gedröhnt“, schildert Guzik. Anlage lief mit bis zu 111 Dezibel, so Guzik. Normalerweise liegt die Lautstärke in der Disco bei 98 bis 100 dB, da ein „Limiter“ zwischengeschaltet ist, so der Betreiber. Ein Limiter ist wie ein Türsteher für den Ton: Er lässt keinen Pegel über einen festgelegten Wert (Schwellenwert) hinaus, indem er laute Spitzen sofort stark absenkt. Ein solches Gerät ist in vielen Discos – wie auch im Feierraum – in Betrieb, meint Guzik.
Das Ergebnis: Bei voller Auslastung der Anlage – ohne Limiter – traten störende tieffrequente Geräusche auf. Nach einer Anpassung durch den Limiter um 8 Dezibel seien aber „an keinem Immissionsort schädliche Umwelteinflüsse durch tiefenfrequente Geräusche“ aufgetreten, so das Gutachten. Im Anschluss an die Messung wurde das Gerät durch die Stadt versiegelt.
Trotzdem schlagen die Gutachter eine Anpassung vor: Im Eingangsbereich zum Steinweg werden nachts die zulässigen Werte um bis zu 24 dB überschritten. Ursache sei die offene Torfläche. Empfohlen werden bauliche Maßnahmen, etwa eine neue Tür mit Schalldämmung.
Das abschließende Fazit der Gutachter: Nach Umsetzung der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen liegen die vom Feierraum verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft mindestens 3 Dezibel unter den zulässigen Grenzwerten im Außenbereich. In den „gegebenenfalls baulich verbundenen Gebäuden“, darunter das Haus des Beschwerdeführers, werden die Richtwerte um mindestens 1 Dezibel unterschritten. „Der Betrieb der Vergnügungsstätte Feierraum entspricht unter Beachtung der genannten Nebenbestimmungen dem Stand der Lärmschutztechnik“, heißt es im Gutachten. Unter diesen Voraussetzungen seien Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft nicht zu erwarten. Zu den zentralen Auflagen zählen die versiegelten Einstellungen am Limiter sowie bauliche Anpassungen an der Außentür im Eingangsbereich.
Was und wo wurde gemessen
Die Gutachter führten ihre Schallmessungen sowohl während einer echten Party in der Nacht als auch bei einem Testprogramm am Tag durch. Bei der ersten Messung verweigerte der Anwohner den Zutritt zu seiner Wohnung. Gemessen wurde stattdessen im Feierraum – also der Schallquelle – und in der Nachbarschaft des Feierraums. Die zweite Messung fand dann auch in zwei angrenzenden Wohnräumen statt – einem Schlafzimmer und einem Kinderschlafzimmer.
Das sagt Stefan Guzik
Betreiber Stefan Guzik bewertet das Ergebnis positiv. Für ihn war die Beauftragung des Gutachtens eine Abwägungsentscheidung, denn die Kosten trägt er selbst – und die seien nicht gering, wie er betont, ohne eine Summe zu nennen. Für den „Feierraum“ geht der Betrieb vorerst regulär weiter. Ob neue Türen eingebaut werden müssen oder weitere Auflagen folgen, entscheidet die Stadt – und das kann noch dauern.
Was sagt die Stadt?
„Das Gutachten wird derzeit innerhalb der Verwaltung geprüft. Erst danach steht fest, ob zusätzliche Auflagen zu den bestehenden hinzukommen“, erklärt Pressesprecher Louay Yassin. Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen – die Prüfung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ob das Gutachten den erhofften Frieden im Steinweg bringt, bleibt offen. Der Beschwerdeführer hat bislang auf Gesprächsangebote unserer Redaktion nicht reagiert.
Das gilt für den Steinweg
Der Steinweg ist ein Kerngebiet nach § 7 Baunutzungsverordnung. Dort sind Handel, Verwaltung und Kultur vorherrschend, aber auch Wohnen ist erlaubt. In einem solchen Gebiet gelten folgende Immissionsschutzwerte:
- Innen: 35 dB am Tag, 25 dB nachts (22–6 Uhr)
- Außen: 60 dB am Tag, 45 dB nachts
In einem Bescheid aus dem Jahr 2016, als der Feierraum von einer Verkaufshalle zu einer Veranstaltungshalle umgewidmet wurde und Guzik ihn übernahm, ist aber eine Einschränkung festgehalten.
Tagsüber dürfen die Geräusche aus dem Betrieb der Vergnügungsstätte und den Lüftungsanlagen außen nicht lauter als 57 dB und nachts nicht lauter als 42 dB sein. Als Grund wurde angegeben, dass das umliegende Gebiet schalltechnisch vorbelastet sei. In den angrenzenden Wohnungen blieb die Vorgabe gleich.
Zum Vergleich: Das Ticken einer Uhr liegt bei 20 dB, eine normale Unterhaltung bei 50 dB, Verkehrslärm bei 80 dB. Schon ein Gespräch auf der Straße überschreitet also die nächtlichen Grenzwerte.














