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Schwere Vorwürfe
Heilerziehungspfleger befindet sich in U-Haft
Symbolbild
Die Ermittler haben auch Räumlichkeiten in Kulmbach durchsucht. // Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Kulmbach – Ein Heilerziehungspfleger sitzt in U-Haft. Bei Durchsuchungen in Kulmbach und Hof wurden Speichermedien sichergestellt. Auch Videos, in denen von ihm betreute Personen teils unbekleidet zu sehen sind.
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Wie die  Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Polizeipräsidium Oberfranken in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilen, wurde bei dem Heilerziehungspfleger einer Kindertagesstätte eine Durchsuchung durchgeführt.

Bilder von Geschlechtsteilen

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Kripo Bamberg/Bayreuth ermitteln gegen den 33-Jährigen, weil er während seiner Arbeitszeit Bild- und Videoaufnahmen von ihm in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung betreuten Kindern und Jugendlichen gefertigt haben soll, die das Gesäß und die Geschlechtsteile, teilweise unbekleidet, zeigen.

Die Hinweise kamen aus den USA

Nach einem Hinweis aus den USA durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), wonach zahlreiche Videos mit kinderpornographischen Inhalten auf eine Cloud hochgeladen wurden, ergaben die durchgeführten Ermittlungen einen Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof, unter anderem wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte, wurde eine Vielzahl von elektronischen Speichergeräten sichergestellt.

Schwere Vorwürfe stehen im Raum

Die erste Sichtung der sichergestellten Gegenstände erhärtete die Verdachtsmomente gegen den Heilerziehungspfleger. Zudem ergaben sich Hinweise, dass die Bild- und Videoaufnahmen während seiner Arbeitszeit in der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2025 und 2026 gefertigt wurden, wobei er die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen ausnutzte. Vereinzelt soll er die Betreuten entkleidet und mit seinen Fingern den Intimbereich berührt haben, um diese filmen bzw. fotografieren zu können.

Basierend auf den neuen Erkenntnissen erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Zentral-stelle Cybercrime Bayern einen Haftbefehl. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersu-chungshaft. Die Ermittlungen zu den Geschädigten dauern an.

Das  sind die Aufgaben der Zentralstelle Cybercrime

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern etwa bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.

Bekämpfung von Kinderpornographie

Seit Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln.

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