Das Pärchen besuchte im Juni einen Einkaufsmarkt und erwarb Lebensmittel, die auch bezahlt wurden. Doch einen Teil des Einkaufs schmuggelten die beiden an der Kasse vorbei, ohne den dafür fälligen Betrag von rund 23 Euro zu entrichten.
Dabei hatten die 41-Jährige und ihr 13 Jahre jüngerer Mann die Rechnung ohne den Hausdetektiv gemacht: Der beobachtete, wie der Mann die Ware im Rollstuhl seiner Begleiterin versteckte: Die Komplizin beugte sich nach vorn, das Diebesgut wurde hinter ihrem Rücken verstaut, und dann lehnte sie sich zurück.
Angeklagte finden Ausrede vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Kulmbach musste das Paar sich verantworten. Per Übersetzer gaben die beiden aus der Ukraine stammenden Beschuldigten an, sie hätten nicht mehr genug Geld gehabt zum Bezahlen. Die Frau sei zu diesem Zeitpunkt mittellos gewesen und habe weder Bürgergeld noch Leistungen vom Sozialamt bekommen. Aus dieser Notlage heraus sei es zum Diebstahl gekommen. Eine Erklärung, die weder bei Richterin Birgit Schwarz noch bei Staatsanwältin Simone Weidemann durchschlagenden Erfolg hatte. Denn zur Beute gehörten nicht nur Wurst, sondern auch eine Flasche Wodka. Und hochprozentiger Schnaps gilt gemeinhin als untauglich, um Hunger zu stillen.
Hausdetektiv schildert Diebstahl
Der 66-jährige Hausdetektiv schilderte das Vorgehen des diebischen Pärchens akribisch. Die beiden hätten die Ware herausrücken müssen. Zudem mussten sie eine Fangprämie von 100 Euro entrichten. Damit war für den Aufpasser die Sache erledigt. Anzeige erstattete er nicht, dafür aber sein Arbeitgeber, die Discounter-Kette.
Angeklagter ist Wiederholungstäter
Die Frau war bis zu diesem Zeitpunkt nicht negativ in Erscheinung getreten. Wegen eines Schlaganfalls und eines Wirbelsäulen-Bruchs kann sie nicht mehr laufen. Anders ihr Mann: Der stand vor zwei Jahren schon zweimal wegen Diebstahls vor Gericht, ein weiteres Mal dann ein Jahr später. Wegen seiner einschlägigen Vorstrafen und hohen Rückfallgeschwindigkeit verurteilte die Richterin ihn zu 90 Tagessätzen zu acht Euro. Dabei machte sie ihm klar, dass er künftig mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss, wenn er wieder beim Klauen erwischt werde. Seine Frau kam mit zehn Tagessätzen à zehn Euro davon. Damit folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin Simone Weidemann. Der Protest der Beschuldigten gegen das Urteil half nichts: Sie hielten das Strafmaß für zu hoch. Schließlich hätten sie schon 100 Euro Fangprämie bezahlen müssen, argumentierten sie.













