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In Kulmbacher Asylunterkunft
Syrer muss wegen Vergewaltigung von 14-Jähriger in Haft
Vergewaltigungsprozess
Pflichtverteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach, der Angeklagte Syrer und Dolmetscher Nasrat Nazmy (von links) // Foto: Michael Benz
Signet des Fränkischen Tags von Michael Benz
Kulmbach/Bayreuth – Urteil im Vergewaltigungsprozess: Landgericht glaubt 14-jähriger Kulmbacherin und schickt Syrer direkt von der Anklagebank ins Gefängnis.

Beteuert hatte der 21-jährige Beschuldigte seine angebliche Unschuld bis zum Schluss. Ja, es habe Geschlechtsverkehr mit der Jugendlichen gegeben. Doch der sei einvernehmlich verlaufen, hatte er behauptet. Es sei keine Vergewaltigung gewesen.

Genau das hatte aber die Jugendliche ausgesagt und den jungen und damals in einer Kulmbacher Asylantenunterkunft wohnenden Syrer wegen Vergewaltigung angezeigt, nachdem sie um 5 Uhr morgens heulend die beste Freundin angerufen und ihr von dem Erlebten berichtet hatte.

Diese habe zunächst tröstend auf das Mädchen eingewirkt, dann aber auch auf eine Anzeige gedrängt, ehe es ins Krankenhaus gegangen sei, so die Anklageschrift. Die Richter der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth unter Vorsitz von Andrea Deyerling glaubten dem Mädchen. Der Angeklagte wurde der Vergewaltigung für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Damit geht ein auf fünf Verhandlungstage festgesetzter Prozess zu Ende, in dem restlos und zweifelsfrei geklärt werden konnte, was sich in der Nacht zum 27. Januar 2025 in der Unterkunft abgespielt hatte:

Damals hatten sich dort drei syrische Asylanten – darunter der Täter – und zwei deutsche weibliche Jugendliche getroffen und zunächst nur geredet. Zu später Stunde begann sich die Runde nach und nach aufzulösen.

Um 4 Uhr waren dann nur noch Opfer und Täter im Zimmer. Die Richterin: „Der Angeklagte zog dann seine Hose ein Stück herunter, entfernte Hose und Unterhose der 14-Jährigen und drang in sie bis zum Erguss ein.“ Dabei sei das bis dahin schlafende Opfer erwacht und habe versucht, den Syrer wegzustoßen.

Doch bei einer Größe von 1,55 Meter und einem Körpergewicht von 44 Kilogramm gegenüber 1,84 Meter und 83 Kilo war der Erfolg gleich null. „Er kannte ihren Willen und ließ nicht von ihr ab.“ Erst durch ihre lauter werdende Stimme und die Drohung, die Polizei zu rufen, habe er aufgegeben.

Die Jugendkammer hatte die junge Kulmbacherin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. „Umstände aus ihrem persönlichen Lebensbereich könnten zur Sprache kommen, die ihre schutzwürdigen Interessen beträfen. Die besonderen Belastungen für Jugendliche haben wir berücksichtigt“, so Deyerling zur Begründung (Anmerkung: Das galt ebenso für die Plädoyers von Oberstaatsanwalt Yves Döll und des Kulmbacher Pflichtverteidigers Frank Stübinger).

Und sie fügte hinzu: „Die 14-Jährige hat eine konstante Aussage gemacht.“ Entscheidendes sei von der Freundin bezeugt worden. „Es haben sich zwar einige gedächtnispsychologische Erinnerungslücken ergeben, was nach der langen Zeit aber durchaus erklärbar ist. Sie hat sich selbst nicht geschont und offen über ihr Leben geredet.“

Dies habe auch frühere Beziehungen und den Konsum von Drogen beinhaltet. Mehrere Klinikaufenthalte habe es gegeben, entsprechende Arztberichte ebenso. Den Antrag des Verteidigers, ein weiteres „aussagepsychologisches Gutachten“ aufgrund einer Persönlichkeitsstörung einzuholen, lehnte das Gericht deshalb ab. „Diese liegt nicht vor. Genügend Fachkunde ist vorhanden.“

Etwaigen im Prozess aufgetretenen Vermutungen, sie habe sich die Tat ausgedacht, trat die Vorsitzende entschieden entgegen. „Keiner der Zeugen hat dahingehende Anhaltspunkte geliefert.“

Zudem habe der Angeklagte eine Verschwörungstheorie entwickelt: Irgendwer habe auf sie eingewirkt, um ihm zu schaden. „Das ist abstrus.“ Das Gericht sah wie die Jugendgerichtshilfe bei dem 21-Jährigen keine Anhaltspunkte für eine Reifeverzögerung, was eine Verurteilung nach Jugendrecht hätte zur Folge haben können. Deshalb wandte es das allgemeine Strafrecht an.

Überhaupt hatten es die fünf Tage in Bayreuth in sich: Nachdem der erste Zeuge, Mitbewohner des Heimes und Teilnehmer der damaligen Runde nach Strich und Faden gelogen hatte, sprang Staatsanwalt Döll unmittelbar nach Ende dessen Vernehmung auf, platzierte sich direkt vor den Vernehmungstisch und rief dem Angeklagten zu: „Ich nehme sie hiermit vorläufig fest. Morgen werden sie dem Haftrichter vorgeführt.“

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Ich kann sie heute leider nicht festnehmen, denn sie sitzen ja schon.

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Staatsanwalt zu einem Zeugen

Postwendend wurde er von zwei Polizisten aus dem Schwurgerichtssaal geführt. Dem nächsten Zeugen, ebenfalls Syrer, wäre es aus denselben Gründen genauso ergangen, aber: „Ich kann sie heute leider nicht festnehmen, denn sie sitzen ja schon (er war eigens zum Prozess von der JVA Nürnberg in Handfesseln zugeführt worden)“, so der Staatsanwalt seinerzeit.

Und dann erwischte es den Angeklagten selbst. Es ging um dessen Lebenslauf, um ein Thema, das die Jugendgerichtshilfe betraf. Da gab es einige Ungereimtheiten (am letzten Tag teilte der Syrer mit, einen Mercedes, der ja auch versichert und gefahren werden will, für 7000 Euro auf Pump gekauft zu haben, das bei 1500 Euro monatlicher Rate und 2200 Euro Bruttoverdienst).

Blick zur Kulmbacher Plassenburg

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Auch Arbeitsunterlagen passten nicht. Als der seit Beginn des Prozesses mitunter nervös und unruhig auftretende Syrer die bei Gerichten übliche „kurze Unterbrechung“ eigenhändig auf dreißig Minuten ausgedehnt hatte, sah man Fluchtgefahr und zog die nötigen Konsequenzen.

Er reiste zur Urteilsentgegennahme direkt aus der JVA Bayreuth in Fußfesseln in den Schwurgerichtssaal und trat unmittelbar danach seine dreijährige Haftstrafe an. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es gibt weitere Vorfälle

Die Verhandlung könnte weitere zur Folge haben. Denn im Prozessverlauf hatte sich herausgestellt, dass wohl verbotener und damit strafbarer Geschlechtsverkehr von mehreren Männern mit Minderjährigen, die also zum Zeitpunkt der Taten noch nicht 14 Jahre alt gewesen waren, stattgefunden hat. 

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