Erstmals seit 2021 wurde damit im Landkreis Kulmbach wieder ein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt.
Derzeit sind aufgrund dieses Einzelfalls bei einem Wildvogel keine weiteren behördlichen Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss derzeit keine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Kulmbach angeordnet werden.
Um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, empfiehlt das Veterinäramt am Landratsamt den Geflügelhaltern jedoch, eigenverantwortlich auf konsequente Schutzmaßnahmen zu achten. Dazu gehört insbesondere, direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln – vor allem Wasservögeln – möglichst zu vermeiden und die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Der Erreger kann auch indirekt über verunreinigtes Futter, Wasser, Einstreu oder Gegenstände wie Schuhwerk, Geräte oder Fahrzeuge in einen Bestand eingetragen werden.
Veterinäramt rät zu Schutzmaßnahmen
Das Veterinäramt rät zu grundlegenden Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise: Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern. Schutzkleidung nach Gebrauch entsorgen oder reinigen. Gerätschaften regelmäßig säubern und desinfizieren. Eine konsequente Schädlingsbekämpfung, insbesondere gegen Nager.
Sollte es dennoch zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand kommen, müssen zur Eindämmung der Tierseuche alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet werden. Zudem können in einem solchen Fall Sperrzonen eingerichtet werden, in denen besondere Schutzmaßnahmen gelten.
Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr
Für die Bevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko. Eine Übertragung auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht festgestellt. Dennoch sollten verendete Wildvögel grundsätzlich nicht angefasst werden. Auch Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten möglichst keinen Kontakt zu Tierkadavern haben.
Der Fund verendeter Wildvögel – mit Ausnahme kleiner Singvögel – sollte dem Veterinäramt gemeldet werden, damit gegebenenfalls eine Untersuchung erfolgen kann. Besonders relevant sind Funde von Arten wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Fasane oder Greifvögel. Meldungen nimmt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 09221/707-707 entgegen.
Weitere Informationen sowie Merkblätter zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.








