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Interviews
Verantwortung für sich selbst und für andere
Schüler der Klasse 7d des Ernestinums interviewen Lars Jacon, Studierenden der Sozialen Arbeit, zum Thema Mobbing.
Schüler der Klasse 7d des Ernestinums interviewen Lars Jacon, Studierenden der Sozialen Arbeit, zum Thema Mobbing. // Norbert Berger
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Coburg – Nicht immer fällt es leicht, „Nein“ zu sagen. Lars Jacob, Student der Sozialen Arbeit, erklärt im Interview erklärt er, warum das so ist, und gibt Tipps, um es dennoch zu tun.
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Warum tut man sich schwer, bei einem ausgeheckten Streich „Nein“ zu sagen?

Lars Jacob: Man steht unter Gruppenzwang und will kein Außenseiter sein.

Wie kann man dennoch den Mut aufbringen, um „Nein“ zu sagen?

Es muss sich lohnen, „Nein“ zu sagen. Man sollte sowohl die Bedürfnisse anderer als auch seine eigenen Bedürfnisse berücksichtigen. Man hat Verantwortung für andere, aber auch für sich selbst.

Wie sollte man „Nein“ sagen?

Klar und deutlich, nicht verlegen herumstottern. Vor allem sollte man Ich-Botschaften senden („Ich möchte das nicht.“). Man könnte auch etwas anderes anbieten als das Mobbing, etwa: Kommt, lasst uns zusammen UNO spielen.

Bei wem könnte man eventuell Hilfe holen?

Natürlich beim Vertrauenslehrer, auch bei Eltern und Geschwistern. Im Notfall kann man auch die 116 111 (Kinder- und Jugendtelefon) anrufen.

Wichtig ist es, nicht wegzuschauen

Warum ist Mobbing mehr als nur „Ärgern auf dem Schulhof“? Im Interview erklärt Polizeihauptmeister und Jugendkontaktbeamter Sebastian Schröder Schülerinnen und Schülern, welche Konsequenzen Mobbing haben kann und wie man Betroffene schützen kann.

Mit welchen Strafen müssen die Schülerinnen und Schüler im Fallbeispiel (siehe Artikel „Mobbing wegen Hautfarbe") rechnen?

Sebastian Schröder: Es stehen unter anderem folgende Straftatbestände im Raum: Diebstahl (§242 StGB), Sachbeschädigung (§303 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Erpressung (§253 StGB) sowie die Anstiftung zur Erpressung (§26 StGB i.V.m. §253 StGB). Das Strafmaß kann den jeweiligen Paragrafen entnommen werden. Welches Strafmaß die Täter, in diesem Fall Schüler, zu erwarten haben, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt im Einzelfall von vielen Faktoren ab (Alter der Täter, Vorstrafen, etc.), kann aber von erzieherischen Maßnahmen bis hin zu Haftstrafen reichen.

Im geschilderten Fallbeispiel (siehe Artikel „Mobbing wegen Hautfarbe") würde die Polizei, sobald sie Kenntnis erlangt, in jedem Fall ermitteln und der Staatsanwaltschaft entsprechende Anzeigen vorlegen, was in der Folge definitiv auch Konsequenzen für die handelnden Personen hätte.

Muss der rassistische Vorfall unbedingt der Polizei gemeldet werden?

Sebastian Schröder: Ein Richtig oder Falsch bezüglich der Meldekette gibt es nicht. Auch wenn sich der Schüler zunächst dem Lehrpersonal anvertraut, wird der Vorfall spätestens durch diese an die Polizei herangetragen. Wichtig in solchen Fällen ist es, nicht wegzuschauen. Nur wer wegschaut und nichts tut, macht etwas falsch.

Die Interviews führten Schülerinnen und Schüler der Klasse 7d des Gymnasiums Ernestinum Coburg im Rahmen des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung 2025. 

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