Mit der Morddrohung gegen die bundesweit bekannte Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch (93), sieht Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle «jede Grenze überschritten». Deutschland stehe am «Scheideweg», sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung.
«Mehr als ein Tabubruch»
«Eine Persönlichkeit, die diesem Land nach der Shoah mit ihrer Entscheidung, mit ihrer Familie in München und Deutschland zu leben, wieder eine Tür zur Rückkehr in die zivilisierte Welt aufgetan hat, zu bedrohen, ist mehr als ein Tabubruch», sagte Spaenle.
In dem Fall ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München. Diese habe Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingeleitet, sagte der Antisemitismusbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, auf Anfrage der dpa. «Ich hoffe, dass die oder der Täter rasch ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden», sagte Spaenle.
Ein Zeuge hatte am Donnerstag auf einer Parkbank und einem Mülleimer im Englischen Garten der Landeshauptstadt die hingeschmierte Drohung entdeckt und die Polizei informiert, wie das Polizeipräsidium mitteilte. Knobloch hatte daraufhin ihre Teilnahme an einer Veranstaltung abgesagt. Darüber hatte zuvor die «Abendzeitung» berichtet.
Zusammenhang mit dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt
Die Gewaltandrohung stand in explizitem Zusammenhang mit dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, wie eine Sprecherin auf Nachfrage schilderte. Die Kultusgemeinde bestätigte, dass es sich bei der namentlich genannten bedrohten Person um Knobloch handelte. Die 93 Jahre alte Vorkämpferin gegen Antisemitismus und frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden habe daraufhin mitgeteilt, dass sie an der Abendveranstaltung nicht teilnehmen werde. Die Absage betreffe aber bisher keine weiteren Veranstaltungen.
Zu den Schmierereien zählte laut Franck unter anderem ein Davidstern. Der Fall betreffe eine der wichtigsten Vertreterinnen des Judentums in Deutschland, erläuterte der Oberstaatsanwalt auf Anfrage.








