Es geht um unvorstellbare Gräueltaten an kleinen Kindern, um Gewalt, Missbrauch, Folter: Im Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für das angeklagte irakische Ehepaar. Sie geht davon aus, dass die beiden die Kinder ausbeuteten, misshandelten und schlugen – und dass der Mann sie vergewaltigte, als sie erst sieben und zwölf Jahre alt waren.
«Monströse Gewalt»
Die Vertreterin des Generalbundesanwalts forderte die Verurteilung unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu. «Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint», sagte sie in ihrem Schlussvortrag.
Der Mann soll die Kinder, die zur Zeit ihrer Versklavung sieben und zwölf Jahre alt waren, gefesselt und vergewaltigt haben. Seine Frau bestätigte ihn aus Sicht der Anklagebehörde dabei und bereitete die Kinder vor den Taten auf die Vergewaltigungen vor. Schläge und Zwangsarbeit seien an der Tagesordnung gewesen. «Sie haben meine ganze Welt in Dunkelheit verwandelt», sagte eines ihrer mutmaßlichen Opfer den Ermittlern.
Sklavin als Hochzeitsgeschenk?
Das irakische Ehepaar soll als Teil der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) die beiden jesidischen Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben. Die Ehefrau, die sich im Laufe des Prozesses bei den beiden Mädchen entschuldigte, sonst aber zu den Vorwürfen schwieg, soll sich ein jesidisches Sklavenmädchen als Brautgabe zur Hochzeit gewünscht haben.
«Meine ganze Kindheit war nur Leid»
«Ich fragte mich, wird mein Leben nur aus Vergewaltigung, Verkauf und Weiterverkauf bestehen», zitierte die Vertreterin des Generalbundesanwalts aus der Aussage eines der beiden Mädchen. «Ich war etwas, das absolut wertlos ist» – und: «Meine ganze Kindheit war nur Leid.»
Angeklagter war Friseur in Schwabing
Die Bundesanwaltschaft hat laut ihrem Plädoyer keine Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten, der vor seiner Radikalisierung in einer Münchner Moschee jahrelang als Asylbewerber in der bayerischen Landeshauptstadt gelebt und als Friseur in Schwabing gearbeitet hatte, und seiner Frau um das Ehepaar handelt, das den beiden Mädchen diese Gräueltaten angetan hat.
56 Verhandlungstage, 40 Zeugen
In 56 Verhandlungstagen hat das Gericht 40 Zeugen und sechs Sachverständige angehört. Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft, für das ein kompletter Verhandlungstag angesetzt war, ist am 19. Mai die Nebenklage dran. Dann spricht die Anwältin eines der mutmaßlichen Opfer, die auch im Prozess ausgesagt hatte. Dann folgen noch die Schlussvorträge der Verteidigung der beiden Angeklagten, bevor das OLG dann voraussichtlich im Juli das Urteil spricht.
Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Bevölkerung zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer und Jungen, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden.








