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Am Wochenende
Waffenverbot an sechs Bahnhöfen in Bayern greift erneut
Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof
Die Bundespolizei hat für den Münchner Hauptbahnhof und fünf weitere bayerische Bahnhöfe ein Waffenverbot erlassen. (Symbolbild) // Sven Hoppe/dpa
von dpa
München – Die Bundespolizei erlässt wieder strengere Regeln für gefährliche Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen. Was das für Fahrgäste bedeutet und welche Ausnahmen es gibt.
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Pfefferspray, Messer und Scheren: All das sollten Fahrgäste und Passanten beim Reisen mit der Bahn am Wochenende besser nicht bei sich haben. Denn an sechs großen Bahnhöfen im Freistaat ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen von Freitag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 3.00 Uhr, verboten, wie die Bundespolizei mitteilte. 

Von Schere bis Pfefferspray: Was verboten ist

Demnach gilt das Verbot für den Münchner Hauptbahnhof, München-Ost sowie die Hauptbahnhöfe in Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg. Von Freitag bis Sonntag kontrolliert die Polizei dort vermehrt. Unter anderem sind Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art untersagt. Auch Pfefferspray, Scheren, Brecheisen und Schlagringe fallen unter das Verbot, wie ein Sprecher der Bundespolizei in München bestätigte. 

«Grundsätzlich gilt das Verbot für alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können», so der Sprecher. Die Regelung betreffe die gesamten Bahnhofsbereiche. Egal sei dabei, aus welchem Grund ein Gegenstand mitgeführt werde – auch wenn dieser harmlos erscheint: Wer auf seiner Zugreise also etwa einen Apfel schälen wolle, sollte das Taschenmesser am Wochenende lieber zu Hause lassen, sagte der Sprecher.

Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen

Vor allem Polizisten, Feuerwehrleute und Sicherheitsmitarbeiter müssen sich wegen ihrer Tätigkeit nicht an die verschärften Regeln halten. Allerdings müssten sie plausibel nachweisen, weshalb sie gefährliche Gegenstände für ihre Arbeit brauchen, hieß es. Und wer in einem Imbiss am Bahnhof arbeitet, darf weiter mit dem Messer Semmeln schmieren und Leberkäse schneiden. 

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit der Sicherstellung der Gegenstände, einem möglichen Zwangsgeld sowie zum Beispiel Platzverweisen oder einem Bahnhofsverbot rechnen.

Kein besonderer Grund für das erneute Verbot

Das Verbot gilt an ausgewählten Bahnhöfen in ganz Deutschland. Die Bundespolizei verweist auf regionale Begebenheiten bei der Auswahl der Bahnhöfe. Ziel sei, für mehr Sicherheit im Reiseverkehr zu sorgen. Das Verbot sei nicht an einen bestimmten Anlass oder die Ferienzeit geknüpft, so der Sprecher. 

Waffen und gefährliche Gegenstände könnten bei Streitigkeiten die Risikobereitschaft erhöhen und zu mehr Gewalt führen, argumentiert die Bundespolizei. Wer Waffen bei sich habe, versuche oft weniger, in Konflikten zu deeskalieren. Helfende und Polizei wüssten zudem bei einer Auseinandersetzung weniger schnell, wer angreift und wer sich verteidigt. «Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit», teilte die Bundespolizei mit.

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