Empörte Gemüter beklagen bereits das Ende der Kunstfreiheit. Sie wittern in kulturkämpferischer Gestimmtheit die lust- und spaßfeindliche Diktatur eines politisch korrekten, von fanatischen Gender-Ideologen sterilisierten Zeitalters.
Anlass ihres Aufschreis ist die Entscheidung der Stadt Würzburg, auf dem Kiliani-Volksfest den Ballermann-Hit „Layla“ zu untersagen. Alles, was man in diesem einschlägigen Zusammenhang über „Layla“ wissen muss, steckt in folgenden Zeilen: „Er hat 'nen Puff und seine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler. (…) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla.“
Der Vorwurf der Prüderie greift nicht
Die Stadt Würzburg hat gute Argumente für ihr Verbot. Sie muss es auf einer öffentlichen Veranstaltung nicht dulden, wenn in sexistischer Manier über Frauen gesungen wird. Mehr noch: Sie darf es nicht dulden, wenn Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung mehr sein sollen als Textmasse gesinnungsfrommer Sonntagsreden.
Der Vorwurf der Prüderie greift im Übrigen nicht. Denn „Layla“ feiert nicht den verschwitzten Sex, nicht die besinnungslose Liebe und nicht die brennende Leidenschaft. Das Lied besingt ein sexuelles Ausbeutungsverhältnis. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Kein Lied für die Bierbänke
„Layla“ erfüllt keinen Straftatbestand. Jeder, der dies möchte, darf „Layla“ weiterhin hören. Jeder Kneipenwirt und Diskothekenbetreiber darf es mit seinem eigenen Taktgefühl ausmachen, ob das Lied in seiner Einrichtung laufen soll.
Ganz sicher aber ist „Layla“ kein Lied, zu dem auf einer öffentlichen Veranstaltung eine aufgeklärte Gesellschaft auf den Bierbänken tanzen sollte.









