Haßfurt
„Schieß mir in den Kopf“
Das Amtsgericht in Haßfurt. Rene Ruprecht
Das Amtsgericht in Haßfurt. Rene Ruprecht // 
Haßfurt

Dramatische Szenen haben sich bei einer Polizeikontrolle im vergangenen Jahr auf der Straße zwischen Zeil und Ziegelanger abgespielt. Dort wollte eine Polizeistreife einen mutmaßlichen Dieb auf einem Fahrrad kontrollieren, den sie von früheren Einsätzen bereits bestens kannte.

Als die Beamten mit ihrem Dienstfahrzeug neben ihm anhielten, rastete der heute 44-Jährige aus. „Er war sofort auf 180“, schilderte einer der Beamten die Situation bei der Gerichtsverhandlung.

Er habe mit Fäusten auf die Fensterscheibe eingeschlagen. Als die Beamten ausstiegen, habe der 44-Jährige sein Rad in beide Hände genommen und sei auf die Ordnungshüter zugelaufen. „Ich erschlag euch jetzt damit“, habe er gedroht, so der Beamte, der seine Schusswaffe zückte und auf den Angreifer zielte. Der habe sich auf den Rücken gelegt, sei dann aufgestanden und weggelaufen.

Dabei habe er den Polizisten aufgefordert: „Schieß mir in den Kopf“. Eine zweite Streife konnte den 44-Jährigen wenig später festnehmen.

Wegen dieser Aktion, Beleidigung von Beamten und mehrerer Diebstähle in Supermärkten hat das Amtsgericht g den 44-Jährigen zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde aus der JVA Würzburg in Fußketten und Handschellen vorgeführt.

Auf der Anklagebank räumte er über seinen Verteidiger alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich. Vor Gericht ist er alles andere als ein Unbekannter. Zwölf Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch stehen in seinem Register. Seit dem 15. Lebensjahr spricht er dem Alkohol zu. Später kamen Drogen hinzu.

Arbeitslos, obdachlos

Seinen Schuldenstand beziffert er auf 10.000 bis 15.000 Euro. Obwohl er einen mittleren Schulabschluss hat, war er vor seiner Inhaftierung arbeits- und obdachlos. Eine Therapie lehnt er ebenso ab wie Arbeitslosengeld.

„Er hatte Hunger und kein Geld“, entschuldigte der Pflichtverteidiger die Ladendiebstähle seines Mandanten und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. „Sie müssen ihr Leben ändern, sonst geht die Spirale weiter nach unten“, redete die Vorsitzende Richterin Ursula Redler dem Verurteilten ins Gewissen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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