Polizeibeamte sind immer im Einsatz. Sogar am Ostersonntag durchsuchen sie eine Wohnung irgendwo in Bamberg. Sie vermuten, dass ein Mann dort lebt, den sie andernorts nicht finden können. Tatsächlich schläft er normalerweise hinter der Türe – bei seiner Mutter auf der Couch.
Nur nicht an jenem Vormittag. Da befindet er sich angeblich auf einer Dienstreise in Hamburg. Die Ermittler der Kriminalpolizei Bamberg lassen sich davon nicht abhalten. Sie durchstöbern die Räume. In einem Sideboard finden sie ein in die Jahre gekommenes Smartphone mit gesprungenem Display. Nicht einmal der Bildschirm ist gesperrt. Man kommt ohne Pin-Eingabe weiter.
Bamberger besitzt Handy mit kinderpornografischen Inhalten
Bei der Auswertung des Smartphones tauchen 213 Bilddateien auf, die kinderpornografische Inhalte zeigen. Es sind einerseits Posing-Aufnahmen, auf denen nackte Mädchen unter 14 Jahren in eindeutigen Stellungen zu sehen sind.
Es sind aber auch schwer erträgliche Fotografien, die nicht in allen Details erklärt werden sollen. Nur soviel. Es handelt sich um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern im Grundschulalter, an dem erwachsene Männer beteiligt sind. Unter anderem auch in verstörenden Nahaufnahmen.
Hinzu kommen 24 Bilddateien und ein Videoclip mit jugendpornografischen Inhalten. Darauf sind minderjährige Mädchen ab 14 Jahren bei sexuellen Handlungen ohne andere Beteiligte zu erkennen.
Zur Durchsuchungsmaßnahme in Mutters Wohnung kommt es, weil einige Zeit zuvor eine junge Frau auf der Polizeiwache aufgetaucht ist. Anfangs geht es nur darum, dass ihr Ex-Freund sie als „Nutte“ und „Junkie“ verleumdet haben soll. Das will sie nicht auf sich sitzen lassen.
Dann aber kommen ganz andere Dinge zur Sprache. Plötzlich geht es nicht mehr um kleine Vergehen, denen man mit einer Geldstrafe begegnet. Die Ex-Freundin berichtet von einer Vergewaltigung. Und sie schildert, dass sie bei ihrem früheren Lebensgefährten kinderpornografisches Material gesehen hat. Außerdem hätte er gestanden, auf kleine Mädchen zu stehen. Es ist jener Mann vom Beginn der Geschichte.
Wem gehört das Handy mit kinderpornografischem Material?
Im Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg dreht sich erst einmal alles darum, wem das Smartphone zuzuordnen ist. Einiges spricht dafür, dass es dem Mann auf der Anklagebank gehört. Sein Bruder sagt es, und einige Accounts darauf laufen auf den Namen des Mannes. Er selbst sagt dazu nichts.
Dann geht es darum, wie die strafbaren Inhalte auf das Gerät gekommen sein könnten. Ob sie sich ein Internetnutzer beim Surfen auf erlaubten Teen-Pornoseiten ohne eigenes Zutun „eingefangen“ haben könnte. Weil im Cache-Speicher alle Bilddateien einer aufgerufenen Seite abgelegt werden. Auch wenn man gar nicht alle Bildchen anschaut. Dafür spricht, dass sich im Browser-Verlauf keine einschlägigen Suchbegriffe finden lassen. Ein häufiges Indiz in solchen Verfahren.
Dann aber bringt der Verteidiger des Mannes eine ganz andere Möglichkeit ins Spiel. Was, wenn die Ex-Freundin sich habe rächen wollen und die widerlichen Bilder irgendwie auf das Smartphone des Mannes geschmuggelt hätte. Um den Mann zu kompromittieren.
Schließlich sei an den Vergewaltigungsvorwürfen auch nichts dran gewesen. Die Ermittlungen seien jedenfalls eingestellt worden. Die Kripo-Beamten hätten der Frau nicht geglaubt. Auch, weil sie zuvor mit schmerzhaften und verletzenden Sado-Maso-Praktiken einverstanden gewesen wäre.
Jetzt hätte man einen Gutachter in Sachen IT-Forensik beauftragen können, um letzte Gewissheit auf all die offenen technischen Fragen in Sachen Smartphone zu erhalten. Etwa, ob die Ex-Freundin ihre Finger im Spiel gehabt haben könnte.
Eine langwierige Angelegenheit, die noch dazu enorme Kosten verursacht. Und wenn es dann doch nicht für eine Verurteilung reicht, muss der Steuerzahler die fünfstellige Summe für den Spezialisten aus Unterhaching aufbringen.
Angeklagter am Amtsgericht Bamberg hat mehrere Vorstrafen
Andererseits hat auch der Mann auf der Anklagebank ein Interesse daran, dass die Sache möglichst geräuschlos vom Tisch kommt. Schließlich hat er bereits ein dutzend Vorstrafen auf dem Kerbholz, unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Und er hat aus dem letzten Prozess noch eine Bewährungsstrafe offen. Nicht, dass er die bei einer weiteren Verurteilung doch noch absitzen muss.
Vom Ärger mit der Gewerbeaufsicht ganz zu schweigen. Sie könnte ihm nach dem GmbH-Gesetz verbieten, sein Unternehmen weiterzuführen. Dann könnte er auch die weit über 60.000 Euro nicht mehr zahlen – vorenthaltene Krankenkassen-Beiträge, die er monatlich abstottert.
Man trifft sich nach einigen Diskussionen in der Mitte. Am Ende stellt das Schöffengericht unter Vorsitz Carina Distlers das seit zwei Jahren laufende Verfahren wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte ein.
Der Mann muss seinen Rechtsanwalt selbst zahlen. Er verzichtet auf die Rückgabe der beiden sichergestellten Smartphones und des beschlagnahmten Tablets. Und er macht keine Ansprüche auf eine ihm gesetzlich zustehende finanzielle Entschädigung für die beiden Wohnungsdurchsuchungen geltend.
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