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Wilderer und Tierquäler
Ein entflogener Falke bringt zwei Männer vors Gericht
Rechtsanwalt Sebastian Bärmann aus Würzburg und der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens
Rechtsanwalt Sebastian Bärmann aus Würzburg und der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens // Foto: Udo Güldner
Bamberg – Es kommt nicht oft vor, dass man es am Amtsgericht Bamberg mit einem Wilderer zu tun hat. Noch dazu mit einem solch kuriosen Fall. Es geht nämlich nicht um essbare Beute, sondern um einen wertvollen Greifvogel.

Das junge Pärchen ist mit seinem Hund unterwegs. Plötzlich schlägt das Tier an. Es hat etwas gewittert. Tatsächlich steht da auf einem Stoppelfeld eine merkwürdige Konstruktion. Ein größerer Korb aus Draht mit einem Netz darüber. Es handelt sich um eine Habichtfalle, mit der man den Greifvogel lebend fangen kann. Aber nur wenn man eine ganz besondere Genehmigung hat. Sonst ist ihr Einsatz verboten – eine Ordnungswidrigkeit.

Im Korb sitzt ein Lockvogel. Was erst später bekannt wird: Die Taube ist schon seit vielen Stunden eingesperrt, ohne Schutz vor der sengenden Sonne, ohne Futter oder Wasser. Schlimmer aber ist, dass sie als Beutetier nicht davonfliegen kann. Diese ausweglose Lage verursacht bei dem Lebewesen unerträglichen Stress und ständige Todesangst, wie es Dr. Katja Sauer vom Veterinäramt des Landkreises Bamberg bescheinigt. Ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Eine Methode aus der ukrainischen Heimat 

Das Pärchen alarmiert die Polizei. Die Beamten kommen und bringen in Erfahrung, dass die Falle einem Mann gehört, der in der Nachbarschaft eine Falknerei betreibt. Es dauert nicht lange und der Mann ist am Tatort. Zusammen mit einem Mitarbeiter, der zugibt, dass er die Lebendfalle aufgestellt hat. Er habe damit einen entflogenen Falken einfangen wollen.

Offenbar mit einer Methode, wie er sie aus seiner ukrainischen Heimat kennt. Dort unweit von Shytomyr, westlich der Hauptstadt Kiew, hat er früher einmal selbst Falken gezüchtet. Damals vor dem Krieg. Nun arbeitet er stundenweise in der Falknerei des älteren Herrn, die vor allem für den Export in die arabische Welt produziert, hilft bei der Reinigung und der Fütterung des Nachwuchses.

Das Landratsamt entzog dem Chef den Jagdschein 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Jagd in einem fremden Revier stattfindet. Denn weder der Falkner, noch sein Mitarbeiter sind Jagdpächter oder haben eine Erlaubnis, auf dem Gelände jagen zu dürfen. Damit ist es der Straftatbestand der Jagdwilderei. Eine unangenehme Sache für den Chef, der vor acht Jahren schon einmal Ärger bekommen hat.

Damals erwischt man ihn bei einem schweren Verstoß gegen das Waffengesetz. Es geht um die unsachgemäße und damit gefährliche Aufbewahrung scharfen Schusswaffen. Er wird zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Zudem entzieht ihm das Landratsamt Bamberg auf Grund mangelnder Zuverlässigkeit seine Waffenbesitzkarte und damit zwangsläufig auch die Schusswaffen, sowie den geliebten Jagdschein.

Vor Kurzem hat das Amtsgericht Bamberg den Mitarbeiter wegen der Geschichte mit der Lebendfalle zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Danach wendet man sich dem Falkner zu. Der Vorwurf im laufenden Verfahren lautet auf Anstiftung zur Jagdwilderei und Tierquälerei. Man will von ihm 9.000 Euro Geldstrafe. Der Chef habe von der illegalen Fangmethode gewusst, sie vielleicht sogar angeordnet, zumindest aber nichts dagegen unternommen. Der ältere Herr aber streitet alles ab.

Er sei den ganzen Tag unterwegs gewesen. Erst beim Bäcker, um altes Brot für die Ratten zu holen. Die Nager züchtet er, um sie zu schlachten und an seine Greifvögel zu verfüttern. Dann bei einem Schreiner, um Hobelspäne als Einstreu zu organisieren. Zuletzt bei seiner schwer erkrankten Ehefrau im Klinikum Nürnberg. Von der Falle habe er erst durch einen Anruf der Polizei erfahren. Einen Auftrag habe er ganz gewiss nicht erteilt.

Wie sich entfleuchte Greifvögel fangen lassen  

Sein Mitarbeiter habe eigenmächtig gehandelt – und noch dazu unfachmännisch. Der erfahrene Falkner erzählt, dass man entflohene Jungtiere nicht mit einer solchen Falle fängt, weil sie noch gar nicht wissen, dass die Taube ein Beutetier ist. Sondern mit einem Altvogel, den das junge Tier aus der Aufzucht kennt. Mit dem auf einem Lederriemen sitzenden Tier und einem Stück Fleisch an einer Schnur locke man den geflüchteten Greifvogel an. „Das Tier denkt dann: Da sind Papa und was zu Fressen“ - und das wars.

Wo man das entfleuchte Tier finde, verrate einem ein angebrachter GPS-Sender. Er sei da mitunter bis nach Italien gefahren, um die wertvollen Wesen wieder zurückzuholen. Und fliegen lassen müsse man sie einige Wochen. Das gehöre dazu. Sie kämen normalerweise abends zurück ins Nest – des Futters wegen.

Und was wurde aus der gefangenen Taube 

Am Ende wird der Betreiber der Falknerei von Strafrichterin Julia Schmidt freigesprochen. Weil man seine Erklärung, die von seinem Mitarbeiter gestützt wird, nicht widerlegen kann. Diese erheblichen Zweifel an der Schuld reichen. Damit muss er auch keine Geldstrafe zahlen. Und die Kosten für den Prozess, das amtsärztliche Gutachten und seinen Rechtsanwalt übernimmt der Steuerzahler.

Ach ja: Die Taube hat die illegale Aktion übrigens überlebt. Die Polizeibeamten haben sie vor Ort noch aus der Falle befreit. Niemand weiß, was aus ihr geworden ist.

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