Am zweiten Tag im Verfahren vor dem Landgericht Bamberg schildert der Notarzt, wie er versuchte, Klara im Haus ihrer Pflegefamilie wiederzubeleben. Er habe das Kleinkind dabei mit „blau-gräulicher“ Hautfarbe vorgefunden.
„Ich musste zur Sauerstoffzufuhr den intubierten Schlauch in der Luftröhre einmal wechseln, weil der Körper so klein war.“ Nach etwa 20 Minuten sei die Hautfarbe „wieder rosig“ geworden. „Aber die Pupillen blieben weit, das war kein schönes Zeichen“, berichtet der Mediziner vor Gericht.
Auch habe er versucht, mit einem Absaugkatheder Klaras Lunge von Erbrochenem zu befreien. „Sie hatte einen hohen Beatmungsdruck. Es musste etwas in ihrer Lunge stecken.“ Auf dem Elternbett habe er „sehr viel Erbrochenes“ wahrgenommen.
Blaue „Prellmarke“ an Klaras Stirn
Erst als Klaras Kreislauf wieder da gewesen sei, habe er eine blaue „Prellmarke“ an der linken Stirn des Kindes wahrgenommen. Dieser habe er zunächst „keine so große Bedeutung“ beigemessen. „Hinter meinem Rücken sagte eine männliche Stimme dazu, Klara sei aus dem Bad gekommen, umhergerannt, dann kollabiert und habe sich mehrfach erbrochen.“
Vor dem Landgericht Bamberg muss sich seit Dienstag, 18. November 2025, die Pflegemutter wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Der 33-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, Klara zu Tode geschüttelt zu haben. Das 21 Monate alte Mädchen hatte sie erst kurz zuvor in ihre Obhut genommen. Die Groß- und Außenhandelskauffrau streitet den Vorwurf kategorisch ab.
Die Klara im Klinikum behandelnde Oberärztin sagte, ihr sei im Schockraum gleich das „Riesenhämatom“ aufgefallen, weshalb sie eine Computertomografie des Kopfes des Mädchens machen ließ. Auf den Aufnahmen sei dann „eine Blutung auf dem Gehirn unterhalb der Schädeldecke“ zu sehen gewesen. Für sie war die Prellmarke „eher älter, nicht vom Vortag, sondern eher mehrere Tage alt“, so die Kinderärztin. „Wenn sich ein Kind frisch gestoßen hat, dann sind solche Beulen richtig prall und zunächst rot und werden erst dann dunkler, blau.“
Oberärztin: „Für mich war das alles unstimmig“
Die Prellmarke und die schwere Gehirnverletzung seien für sie nicht mit den Schilderungen der Pflegemutter in Einklang zu bringen gewesen. „Für mich war das alles unstimmig“, erklärt die Medizinerin. Deshalb habe man das Jugendamt informieren wollen. „Weil es aber nachts war, haben wir entschieden, um 22.25 Uhr die Polizei zu verständigen.“
In einer zusätzlichen MRT-Untersuchung (Magnetresonanztomogramm) am nächsten Tag (9. Dezember 2024) stellten die Ärzte fest, dass das Hirnödem in Klaras Kopf so stark angeschwollen war, „dass die Arterien nicht mehr genug Druck aufrechterhalten konnten, um das Hirn mit Blut zu versorgen“, erklärt der seinerzeitige Radiologe vor Gericht.
Der kommissarische Leiter der Kinderklinik am Klinikum, Andreas Reisig, sagt vor Gericht, es habe eine „relevante Gewalt“ auf den Kopf von Klara einwirken müssen, damit die Blutgefäße in ihrem Hirn hätten reißen können.
„Wir hatten Skepsis, was Klaras akute Verschlechterung ausgelöst haben könnte.“ Auch eine genetische Gerinnungsstörung sei in die Erwägung gekommen. „De facto steht das Blut, und das wird vom Gehirn nur wenige Minuten toleriert, bevor es irreversibel geschädigt wird“, erklärt der Chefarzt. Deshalb sei die leibliche Mutter hinzugezogen worden. „Sie hat am Folgetag dann gesagt, dass sie die Beatmung beenden will, weil Klara de facto nicht mehr gelebt hat.“
Das Mädchen war für ihr Alter zu klein und zu leicht. Sie wog sieben Kilogramm statt der altersgerechten zwölf Kilo, wie Klaras Kinderarzt berichtete.
Am 12. Dezember 2024 sollte wegen ihrer Entwicklungsverzögerung eine genetische Untersuchung gemacht werden, die möglicherweise auch eine erblich bedingte Gerinnungsstörung geklärt hatte. Doch dazu kam es nicht mehr. Am 10. Dezember erlag Klara ihren Verletzungen.
Am Donnerstag, 20. November 2025, sollen in dem Prozess zwei medizinische Gutachter gehört werden. Das Urteil soll am 5. Dezember gesprochen werden.
In einer Vernehmung vor der Ermittlungsrichterin hatte die angeklagte Pflegemutter erklärt, Klara habe sich von außen an den Gitterstäben ihres Kinderbetts festgehalten, während sie die Bettdecke und das Kissen zurechtgelegt habe.
Dann habe die Kleine losgelassen und sei nach hinten gekippt. Sie habe Klara davor bewahren wollen, mit dem Hinterkopf auf den Parkettboden zu fallen, und habe sie reflexhaft mit beiden Armen nach oben gezogen – „vielleicht zu ruckartig“.
Jugendamt sah eine Kindeswohlgefährdung
Das Kreisjugendamt hatte bei Klara eine Kindeswohlgefährdung gesehen und ihre Inobhutnahme angeordnet. Dagegen hatte sich die leibliche Mutter gerichtlich gewehrt. Über die Rechtmäßigkeit sollte in letzter Instanz noch entschieden werden. Doch dazu kam es nicht mehr.
Ein zunächst auch gegen den Pflegevater erhobener Tatverdacht hatte sich nicht bestätigt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen das Kreisjugendamt und den vom Landkreis beauftragten Jugendhilfeträger wurde eingestellt. Der Anwalt der leiblichen Mutter (22), Franz-Josef Schick, hatte den Behörden Versagen bei der Auswahl und Kontrolle von Pflegefamilien vorgeworfen.













