0
Freundin filmt den Angriff
Überfall in Bamberg: Behindertes Mädchen brutal attackiert
Eine der angeklagten jungen Frauen mit ihrem Strafverteidiger Christian Barthelmes aus Bamberg
Eine der angeklagten jungen Frauen mit ihrem Strafverteidiger Christian Barthelmes aus Bamberg // Foto: Udo Güldner
Bamberg – Ein Gespräch zwischen zwei jungen Frau auf einem Parkplatz mitten in Bamberg endet in Handgreiflichkeiten – das Geschehen wird gefilmt. Am Gericht beginnt ein Prozess ohne die hauptbelastende Aussage.

Eine Parkbank am Rande eines Parkplatzes irgendwo in Bamberg. Dort wartet an jenem Sommerabend ein 19-jähriges Mädchen. Wir wollen sie Nancy nennen. Es soll um eine Aussprache mit einer gleichaltrigen Bekannten gehen. Im Hintergrund schwelt ein Konflikt wegen einiger Chat-Nachrichten, in denen Nancy „unschöne Dinge“ über die Bekannte und deren Ex-Freund geschrieben hat. Viel geredet wird auf dem Parkplatz aber nicht. Die Bekannte lässt nach kurzer Diskussion lieber die Hände sprechen. Es hagelt Ohrfeigen. Zudem packt die Bekannte Nancy an den Haaren. Sogar von weiteren Schlägen und Tritten gegen die zu Boden gegangene Nancy ist die Rede. Dann zerren beide Seiten an Nancys Handtasche, in der sich begehrte Medikamente befinden. Als Nancy einfach nicht loslässt, droht die Bekannte ihr weitere Gewalt an. Da gibt Nancy auf und die Tabletten heraus.

Es ist eine Straftat, Menschen in hilfloser Lage zu filmen

Dass das Treffen im Schatten einer Kirche eskaliert, das hat die Bekannte kurz zuvor angekündigt. Über Snapchat hat sie ihrer späteren Begleiterin geschrieben: „Willst dabei sein, wie ich jemand auf die Fresse schlage? Du musst aufnehmen“ und „Wir klauen alles, was die hat“. Die Begleiterin will sich das Spektakel nicht entgehen lassen. Mit ihrem eigenen Smartphone und dem der Bekannten nimmt sie beidhändig aus sicherer Entfernung einige Sekunden lang auf, wie Nancy geschlagen wird. Der Clip wird später von einem Ermittler der Kriminalpolizei Bamberg als Beweismittel gesichert und während des Prozesses gezeigt. Denn es ist eine Straftat, Menschen in hilfloser Lage zu filmen oder zu fotografieren. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nennt sich der Paragraf im Strafgesetzbuch. Man hatte ihn ursprünglich geschaffen, um all die Hobbyfilmer bei Autobahn-Unfällen belangen zu können, die verletzte oder tote Menschen zur eigenen Belustigung aufnehmen und die Filme schlimmstenfalls sogar noch online stellen.

Nancy nimmt Pillen gegen Depressionen und Angstzustände 

„Nancy ist das klassische Opfer“, so der Polizist im Zeugenstand. Etwas gutgläubig, nicht nachtragend, geistig deutlich eingeschränkt. Vor allem aber hat sie schwere psychische Probleme, die sie mit zahlreichen Medikamenten unter Kontrolle zu bringen sucht. Die rezeptpflichtigen Arzneimittel helfen unter anderem gegen Panikattacken, Schlafstörungen, Depressionen, Angstzustände und innere Unruhe. Aufgrund der weitreichenden geistigen und seelischen Einschränkungen hat sie einen Schwerbehindertenausweis. Sie kann sich nicht gegen den Übergriff wehren und hat Schwierigkeiten, eine widerspruchsfreie Aussage bei der Polizei zu machen. Das wird den beiden Angeklagten im Laufe des Prozesstages zugutekommen.

Die junge Frau hat im Gerichtssaal in Bamberg eine Panikattacke

Die Sache auf dem Parkplatz landet nämlich als versuchter Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht. Allerdings bestreiten die beiden jungen Frauen auf der Anklagebank einen Raubüberfall. Nur Nancy könnte ihre Angaben widerlegen und das berichten, was sie schon den Ermittlern erzählt hat. Aber dazu kommt es nicht. Denn Nancy hat eine schlimme Panikattacke, kurz nachdem sie auf dem Zeugenstuhl Platz genommen hat. Es beginnt mit leichtem Zittern, steigert sich zu einem heftigen Weinkrampf, bei dem ihr Kopf auf den Tisch vor ihr aufschlägt, und endet in einem markerschütternden Schrei, der durch die Flure hallt. Da hat Nancy schon fluchtartig den Gerichtssaal verlassen. Es gelingt ihrer Großmutter, mithilfe einer Notfall-Tablette und einer Mitarbeiterin des Amtsgerichtes, den Ausbruch einzudämmen. „Sie ist aber nicht vernehmungsfähig. Eine konfrontative Befragung durch die Rechtsanwälte steht sie nicht durch“, erklärt der Vorsitzende Richter Martin Waschner, nachdem er in einem Nebenzimmer kurz mit Nancy gesprochen hat.

Warum das Urteil milde ausfällt

Für den Prozess am Amtsgericht Bamberg hat das weitreichende Folgen. Denn ohne die Aussage der Hauptbelastungszeugin können die schwersten Vorwürfe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Was bleibt sind eine vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung, sowie das illegale Filmen, das die Bekannte und ihre Begleiterin zugeben. Weil das Video aber nirgends im Internet aufgetaucht ist, Nancy nur leichte Verletzungen erlitten und sich mit ihrer Bekannten wieder versöhnt hat, wird das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt. Im Gegenzug muss die Bekannte aus erzieherischen Gründen 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Ihre Begleiterin hat 500 Euro Geldauflage zu zahlen.

Weitere spannende Artikel lesen Sie auf fraenkischertag.de



Inhalt teilen
  • kopiert!