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Neues Gesetz in Kraft getreten
Cannabis legalisiert: Hier darf man in Bamberg jetzt kiffen
Kiffen
Seit Ostermontag (1. April) ist der Besitz und Konsum von Gras im Prinzip zwar legal, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es allerdings einige Bereiche, in denen Kiffen weiterhin verboten bleibt. So ist die Situation in Bamberg und Umgebung. // picture alliance / dpa
Cannabis-Legalisierung
Bamberg – Am 1. April ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Damit sind nun der Besitz und Anbau für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Welche das sind und wo Kiffen in Bamberg aktuell scheinbar erlaubt ist.

Über 30 Schulen, 50 Kindertagesstätten und 100 Spiel- und Bolzplätze gibt es in Bamberg. Trotz des neuen Cannabis-Gesetzes könnte es für Konsumenten in der Stadt also künftig eng werden, denn: Seit Ostermontag (1. April) sind der Besitz und Konsum von Gras im Prinzip zwar legal, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es allerdings einige Bereiche, in denen Kiffen weiterhin verboten bleibt.

Einschränkungen gibt es laut Homepage des Bayrischen Innenministeriums vor allem

  • an Schulen,
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen,
  • in der Nähe von öffentlich zugänglichen Sportstätten
  • sowie an Spielplätzen.

Ist einer dieser Orte in Sichtweite, wird ein Abstand von mehr als 100 Metern zum Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung verpflichtend. Und damit noch nicht genug: Theoretisch ist es nun zwar erlaubt, überall in der Öffentlichkeit zu kiffen, neben der Abstands-Regelung gibt es allerdings noch weitere Ausnahmen.

Zwischen sieben und 20 Uhr herrscht auch in Fußgängerzonen Cannabis-Verbot. Zudem bleibt das Kiffen in der Nähe von Kindern und Jugendliche weiterhin strafbar.

Auch in Bamberg ist Kiffen an vielen Stellen verboten

Beim Blick auf die neue Regelung wird also schnell klar: Das am Ostermontag in Kraft getretene Gesetz bringt viele Tücken mit sich, welche auch die Bamberger Konsumenten leicht in die Bredouille bringen könnten. Denn: Wer weiß schon genau, wo sich der nächste Kindergarten oder die nächste Schule befindet? Und misst diesen Abstand dann auch noch exakt nach?

Dabei soll die sogenannte „Bubatzkarte“ eines Koblenzer Softwareentwicklers helfen. Sie basiert auf öffentlichen Daten von OpenStreetMap und zeigt durch rot eingefärbte Bereiche an, auf welchen Stellen das Konsumverbot zutreffen könnte – auch für Bamberg und Umgebung.

Die sogenannte „Bubatzkarte“ eines Koblenzer Softwareentwicklers soll dabei helfen, die Stellen zu finden, an denen Kiffen weiterhin verboten ist.
Die sogenannte „Bubatzkarte“ eines Koblenzer Softwareentwicklers soll dabei helfen, die Stellen zu finden, an denen Kiffen weiterhin verboten ist. Hier ein Blick auf Bamberg. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Aber es gilt Vorsicht: Die Karte „kann unvollständig sein; jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich“, wird in den Hinweisen der Internetseite gewarnt. Aber: Selbst wenn man sich im Zweifelsfall also lieber doppelt absichern sollte, ist die Karte dennoch eine nette Spielerei, um sich das Gesetz einmal anschaulich vor Augen zu führen.

Ein Blick auf die Karte zeigt: Auch in Bamberg gibt es viele rote Stellen

Ähnlich wie in vielen anderen Städten Deutschlands zeigt sich auch beim Blick auf Bamberg eine stark rot gefärbte Karte. Eher schlechte Chancen haben die Konsumenten zum Beispiel im Bereich der Erba-Insel. Ein Joint am Wasser ist hier laut Bubatzkarte nur an wenigen Stellen möglich. Auch an der Luitpoldstraße und  auf dem Universitätsgelände in der Feldkirchenstraße sieht es nicht besser aus. Bamberg-Ost ist tiefrot eingefärbt.

Bamberg-Ost ist tiefrot gefärbt. Kiffen scheint hier an vielen Stellen also weiterhin verboten.
Bamberg-Ost ist tiefrot gefärbt. Kiffen scheint hier an vielen Stellen also weiterhin verboten. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Kiffen rund um den Bamberger Dom oder in der Gaustadt? Das ist laut der Internetkarte an vielen Stellen ebenfalls verboten.

An einigen Stellen scheint Kiffen in Bamberg dennoch erlaubt zu sein

Doch es gibt auch gute Nachrichten: Laut "Bubatzkarte" gehören zum Beispiel die Altenburg auf dem höchsten der sieben Berge in Bamberg sowie die darum verlaufenden Wanderwege nicht zur Verbotszone. Auch rund um den Holzpavillon im Hain darf scheinbar geraucht werden.

In der Langen Straße, am Kranen und ab 20 Uhr am Grünen Markt und in großen Teilen der Innenstadt befinden sich ebenfalls keine roten Markierungen auf der Karte. Und: Die Untere und Obere Brücke seien ebenfalls Cannabis-freundliche Gebiete.

Sowohl in der Lange Straße als auch an der Unteren und Oberen Brücke scheint es für Cannabis-Konsumenten gut auszusehen.
Sowohl in der Lange Straße als auch an der Unteren und Oberen Brücke scheint es für Cannabis-Konsumenten gut auszusehen. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Beim Blick auf die ländlicheren Gebiete Bambergs fällt auf: die roten Zonen werden deutlich weniger. Laut Bubatzkarte haben Konsumenten außerhalb der Stadt also bessere Chancen, sich einen Joint genehmigen zu können. Aber auch hier müssen die im Gesetz festgehaltenen Regelungen eingehalten werden.

Maximal drei Pflanzen im privaten Anbau erlaubt

„Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich) verboten“, teilt das Bayerische Innenministerium mit. Gerade aufgrund dieser Regelung sei davon auszugehen, dass Kiffen auch auf der Bamberger Sandkerwa und anderen Großveranstaltungen weiterhin verboten bleibt.

Generell gilt: Der Besitz von Cannabis ist für Personen unter 18 Jahren verboten. „Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen, an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis“, erklärt das Innenministerium auf der Website weiter. Angebaut werden dürfen am privaten Wohnsitz maximal drei Pflanzen, die Weitergabe an Dritte ist komplett untersagt.

Auch in Bamberg gibt es schon erste Social-Clubs

Zusätzlich könne Cannabis künftig in sogenannten Anbauvereinigungen angebaut werden. Diese müssen per Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Der Anbau wird in diesen sogenannten Cannabis-Social-Club (CSC) auf die Menge begrenzt, die nötig ist, um den Eigenbedarf der Mitglieder der Vereinigung pro Jahr zu decken. Die Mitgliederzahl ist allerdings auf maximal 500 begrenzt, außerdem darf jede Person nur in einem Club Mitglied sein.

Auch in Bamberg und Umgebung gibt es bereits erste solcher Vereinigungen. Eine von ihnen gründete der Gärtner Kris Emmerling. Und: Auch der CSC Bamberg von Johannes Lechner hat bereits über 250 Mitglieder.

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